Grundrechte von Bankberatern in Gefahr?
Bundesregierung: Derzeit kein Einsatz von Testkunden in der Finanzberatung
Rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Testkunden werde aber sorgfältig geprüft
(18.09.12) - Der Einsatz von Testkunden in der Finanzberatung der Banken wirft "verfassungsrechtlich erhebliche Fragen" auf. Daher werde die rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Testkunden derzeit sorgfältig geprüft, heißt es in der Antwort der Deutsche Bundesregierung (17/10552) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10469).
Dabei gehe es auch um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Grundrechte der in den Banken beschäftigten Berater. Im Haushaltsplan 2012 und im Entwurf des Haushaltsplans 2013 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht seien keine Mittel für Einsätze von Testkunden vorgesehen.
Wie es in der Vorbemerkung der fragenden Fraktion heißt, hatte die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, angekündigt, Testkunden in Banken zu schicken, um die Einhaltung der Beratungspflichten der Banken bei Finanzprodukten zu überprüfen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.