Geschenke von Pharma-Unternehmen
Deutsche Bundesregierung prüft Konsequenzen des BGH-Urteils über die Frage von Korruption im Gesundheitswesen
Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linke an, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Wirksamkeit der einschlägigen berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften prüfen werde
(18.09.12) - Die Deutsche Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) über die Frage von Korruption im Gesundheitswesen. Der Große Senat des BGH hatte in einem Urteil am 29. März entschieden, dass sich Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharma-Unternehmen entgegennehmen, nicht strafbar machen. In einer Antwort (17/10547) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10440) schreibt die Regierung, dass auf der Grundlage einer entsprechenden Prüfung des Urteils zu entscheiden sei, "ob die derzeitige Rechtslage als ausreichend angesehen werden kann".
Die Berufsordnungen der Landesärztekammern sähen bereits ein Verbot der Entgegennahme von Geschenken von Patienten vor. Untersagt sei nach § 128 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB V) auch die Gewährung wirtschaftlicher Vorteile durch Unternehmen im Zusammenhang mit der Erbringung ärztlicher Leistungen.
Ferner kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort an, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Wirksamkeit der einschlägigen berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften prüfen werde. In diesem Zusammenhang werde auch eine Abfrage bei den für die Umsetzung dieser Vorschriften zuständigen Institutionen und Verbänden erfolgen. Dadurch wolle man Informationen über Fallzahlen zu Verstößen und über praktische Probleme erhalten. Das Ergebnis der Abfrage werde in die Prüfung der Auswirkungen des BGH-Beschlusses einbezogen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.