Wahrung der Finanzstabilität
Bundesregierung: Europäische Wirtschaftsregierung wird kritisch beurteilt
Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, dass Verstöße gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt künftig früher sanktioniert werden
(17.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung sieht eine europäische Wirtschaftsregierung kritisch. In einer Antwort (17/4320) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/4081) heißt es, der Vertrag von Lissabon verpflichte alle Mitgliedstaaten, ihre Wirtschaftspolitiken in verantwortungsvoller Zusammenarbeit zu koordinieren, belasse ihnen aber die Hauptverantwortung für die Wirtschaftspolitik.
Die Bundesregierung habe sich immer klar zum Subsidiaritätsprinzip und zur Eigenverantwortung bekannt. "Ein zentralisierter Ansatz würde diesem Ziel zuwiderlaufen", heißt es in der Antwort.
Zur deutsch-französischen Erklärung vom 28./29. Oktober 2010 schreibt die Bundesregierung, diese habe zu Beschlüssen zur Stärkung der Stabilität des Euro-Gebietes geführt.
Die Staats- und Regierungschefs seien inzwischen übereingekommen, einen dauerhaften Krisenbewältigungsmechanismus der Mitgliedstaaten zur Wahrung der Finanzstabilität im gesamten Euro-Währungsgebiet einzurichten. Auch werde die Position der Bundesregierung unterstützt, den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu ändern, um für den Krisenbewältigungsmechanismus eine sichere rechtliche Grundlage zu schaffen.
Die Bundesregierung spricht sich auch dafür aus, dass Verstöße gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt künftig früher sanktioniert werden. Verstärkte und beschleunigte Sanktionen im Stabilitäts- und Wachstumspakt würden die Haushaltsdisziplin in Europa stärken, hofft die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.