Ordnungswidrigkeiten und Fluggesellschaften


Mängel bei der Durchsetzung von Fluggastrechten unter der Lupe
Bundesregierung verweist auf fehlende statistische Erhebungen zur Verspätungshäufigkeit


(14.12.10) - Mängel bei der Durchsetzung von Fluggastrechten sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3751). Von Februar bis Dezember 2009 hätten sich laut Fraktion 1.816 Maschinen mit über 180 Minuten verspätet.

Hinzu kämen 5.298 annullierte Flüge. Gemäß Artikel 17 der Fluggastverordnung (EG-VO) hätten sich daraus Entschädigungsansprüche ergeben. Allerdings seien nur "700 bis 800 Verfahren" eingeleitet worden. Im Vergleich dazu würden im selben Zeitrahmen in den Niederlanden 10.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren registriert, heißt es in der Kleinen Anfrage.

Die Regierung wird deshalb zu einer Stellungnahme über die Arbeit des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) aufgefordert, der für Deutschland zuständigen Durchsetzungsstelle. Bezug wird auf eine früher gestellte Kleine Anfrage der Fraktion (17/2626) genommen.

In ihrer Antwort (17/3107) verweise die Bundesregierung auf fehlende statistische Erhebungen zur Verspätungshäufigkeit. Die Fraktion argumentiert aber, dass "von den Verkehrsflughäfen sowie von allen Fluggesellschaften und der Deutschen Flugsicherung sehr detaillierte Statistiken geführt" würden.

Die Abgeordneten wollen daher unter anderem wissen, warum diese Erhebungen nicht an die nachgeordneten Behörden weitergereicht würden und wie oft die LBA "Vor-Ort-Kontrollen an Flughäfen" durchführt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen