Zinsberechnung wird untersucht


Falsch berechnete Spar- und Dispozinsen bei Banken und Sparkassen
Für die Erkennung systematischen Fehlverhaltens ist aus Sicht der Bundesregierung weniger die Anzahl von Beschwerden maßgeblich, sondern vielmehr die aus der Auswertung der Beschwerden gewonnenen Erkenntnisse



Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersucht weiter, ob es zu unrichtigen Sollzinsberechnungen bei Krediten sowie zu fehlerhaften Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen gekommen sein könnte. Diese Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen, erläutert die Bundesregierung in der Antwort (19/14485) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13413).

Wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht, gibt es nur verhältnismäßig wenige Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Thema Zinsen im Kreditgeschäft. 2018 seien es 54 Beschwerden gewesen, von denen fünf begründet gewesen sein.

Für die Erkennung systematischen Fehlverhaltens ist aus Sicht der Bundesregierung weniger die Anzahl von Beschwerden maßgeblich, sondern vielmehr die aus der Auswertung der Beschwerden gewonnenen Erkenntnisse. Diese Erkenntnisse bilden insbesondere einen wichtigen Baustein für die Aufsichtstätigkeit der BaFin im Bereich des kollektiven Verbraucherschutzes. Über diese Erkenntnisse hinaus fließen hier aber u. a. auch die Ergebnisse von Trendanalysen, Hinweise des Finanzmarkt-Wächters sowie Erkenntnisse aus der Auswertung von Gerichtsurteilen oder Medienberichten ein. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 14.11.19
Newsletterlauf: 10.01.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen