Verbot von Tierversuchen für Kosmetika
Grünen bezweifeln die fristgerechte und vollständige Umsetzung der seit März 2009 geltenden EU-Richtlinie, Tierversuche für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten schrittweise zu verbieten
Kritisch bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, eine partielle Handelsbeschränkung für kosmetische Produkte in Betracht zu ziehen, die nach März 2013 anhand von Tierversuchen getestet werden
(13.01.11) - In Deutschland wurden keine Tierversuche zum Zwecke der Sicherheitsprüfung kosmetischer Mittel in den Jahren 2007 und 2008 unternommen. Das geht aus einer Antwort (17/4206) der Deutschen Bundesregierung an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Nach einem Bericht der EU-Kommission wurden im selben Zeitraum Tierversuche in Spanien und Frankreich durchgeführt.
In einer Kleinen Anfrage (17/3966) bezweifeln die Grünen die fristgerechte und vollständige Umsetzung der seit März 2009 geltenden EU-Richtlinie, Tierversuche für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten schrittweise zu verbieten.
Kritisch bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, eine partielle Handelsbeschränkung für kosmetische Produkte in Betracht zu ziehen, die nach März 2013 anhand von Tierversuchen getestet werden. Nach Ansicht der Regierung müssten Handelsbeschränkungen im Einklang mit dem WTO-Recht stehen. Sie würden aber zu Wettbewerbsverzerrungen und Nachteilen für den europäischen Binnenmarkt führen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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