Verbot von Tierversuchen für Kosmetika
Grünen bezweifeln die fristgerechte und vollständige Umsetzung der seit März 2009 geltenden EU-Richtlinie, Tierversuche für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten schrittweise zu verbieten
Kritisch bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, eine partielle Handelsbeschränkung für kosmetische Produkte in Betracht zu ziehen, die nach März 2013 anhand von Tierversuchen getestet werden
(13.01.11) - In Deutschland wurden keine Tierversuche zum Zwecke der Sicherheitsprüfung kosmetischer Mittel in den Jahren 2007 und 2008 unternommen. Das geht aus einer Antwort (17/4206) der Deutschen Bundesregierung an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Nach einem Bericht der EU-Kommission wurden im selben Zeitraum Tierversuche in Spanien und Frankreich durchgeführt.
In einer Kleinen Anfrage (17/3966) bezweifeln die Grünen die fristgerechte und vollständige Umsetzung der seit März 2009 geltenden EU-Richtlinie, Tierversuche für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten schrittweise zu verbieten.
Kritisch bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, eine partielle Handelsbeschränkung für kosmetische Produkte in Betracht zu ziehen, die nach März 2013 anhand von Tierversuchen getestet werden. Nach Ansicht der Regierung müssten Handelsbeschränkungen im Einklang mit dem WTO-Recht stehen. Sie würden aber zu Wettbewerbsverzerrungen und Nachteilen für den europäischen Binnenmarkt führen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.