Verbot von Tierversuchen für Kosmetika


Grünen bezweifeln die fristgerechte und vollständige Umsetzung der seit März 2009 geltenden EU-Richtlinie, Tierversuche für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten schrittweise zu verbieten
Kritisch bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, eine partielle Handelsbeschränkung für kosmetische Produkte in Betracht zu ziehen, die nach März 2013 anhand von Tierversuchen getestet werden

(13.01.11) - In Deutschland wurden keine Tierversuche zum Zwecke der Sicherheitsprüfung kosmetischer Mittel in den Jahren 2007 und 2008 unternommen. Das geht aus einer Antwort (17/4206) der Deutschen Bundesregierung an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Nach einem Bericht der EU-Kommission wurden im selben Zeitraum Tierversuche in Spanien und Frankreich durchgeführt.

In einer Kleinen Anfrage (17/3966) bezweifeln die Grünen die fristgerechte und vollständige Umsetzung der seit März 2009 geltenden EU-Richtlinie, Tierversuche für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten schrittweise zu verbieten.

Kritisch bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, eine partielle Handelsbeschränkung für kosmetische Produkte in Betracht zu ziehen, die nach März 2013 anhand von Tierversuchen getestet werden. Nach Ansicht der Regierung müssten Handelsbeschränkungen im Einklang mit dem WTO-Recht stehen. Sie würden aber zu Wettbewerbsverzerrungen und Nachteilen für den europäischen Binnenmarkt führen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen