Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Abwälzung der Maklercourtage auf den Wohnungssuchenden verhindern
Vertragliche Abwälzung der Maklerprovision auf die Wohnungssuchenden sei in vielen Ballungsräumen zur Regel geworden
(12.01.11) - Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen soll die Maklercourtage auch derjenige tragen, der den Makler bestellt. Eine entsprechende Regelung soll in das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung Aufnahme finden, schreibt die Fraktion in einem Antrag (17/4202).
Ziel ist, dass die vertragliche Abwälzung der Kosten auf den Wohnungssuchenden unwirksam ist.
Die Abgeordneten schreiben, den Hauptnutzen durch die Beauftragung einer Maklers habe der Vermieter, da der Makler für ihn Tätigkeiten wie das Inserieren der zu vermietenden Wohnung, Besichtigungen dieser sowie Bonitätsprüfung der möglichen Vertragspartner vornehme und auf diese Weise zu einer schnelleren Wiedervermietung verhilft.
Umgekehrt sei die vertragliche Abwälzung der Maklerprovision auf die Wohnungssuchenden in vielen Ballungsräumen zur Regel geworden. Das bedeute, dass der Wohnungssuchende, obwohl er nicht den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt habe, am Ende die Kosten der Provision trägt.
Angesichts flexibilisierter Arbeitsverhältnisse und verkürzter Mietverhältnisse bedeute dies im Falle häufiger Umzüge eine erhebliche Mehrbelastung von Arbeitsnehmern durch die Maklercourtage, findet die Grünen. (Deutscher Bundestag: ra)
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