Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Abwälzung der Maklercourtage auf den Wohnungssuchenden verhindern
Vertragliche Abwälzung der Maklerprovision auf die Wohnungssuchenden sei in vielen Ballungsräumen zur Regel geworden
(12.01.11) - Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen soll die Maklercourtage auch derjenige tragen, der den Makler bestellt. Eine entsprechende Regelung soll in das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung Aufnahme finden, schreibt die Fraktion in einem Antrag (17/4202).
Ziel ist, dass die vertragliche Abwälzung der Kosten auf den Wohnungssuchenden unwirksam ist.
Die Abgeordneten schreiben, den Hauptnutzen durch die Beauftragung einer Maklers habe der Vermieter, da der Makler für ihn Tätigkeiten wie das Inserieren der zu vermietenden Wohnung, Besichtigungen dieser sowie Bonitätsprüfung der möglichen Vertragspartner vornehme und auf diese Weise zu einer schnelleren Wiedervermietung verhilft.
Umgekehrt sei die vertragliche Abwälzung der Maklerprovision auf die Wohnungssuchenden in vielen Ballungsräumen zur Regel geworden. Das bedeute, dass der Wohnungssuchende, obwohl er nicht den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt habe, am Ende die Kosten der Provision trägt.
Angesichts flexibilisierter Arbeitsverhältnisse und verkürzter Mietverhältnisse bedeute dies im Falle häufiger Umzüge eine erhebliche Mehrbelastung von Arbeitsnehmern durch die Maklercourtage, findet die Grünen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.