Manipulationsgefahr bei modernen Stromzählern
Datenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern
Smart Meter: Datenschützer kritisieren, dass intelligente Stromzähler ein weiterer Schritt in Richtung gläserner Verbraucher seien
(10.12.12) - Nach Einbindung digitaler Stromzähler in ein Kommunikationsnetz besteht "eine gewisse Gefahr der Manipulation durch Dritte". Daher werde auf die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Schutzprofils durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) höchster Wert gelegt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10788).
Weiter heißt es: "Bundesregierung und Bundesnetzagentur gehen davon aus, dass die Versorgungsunternehmen mit den Verbrauchsdaten ihrer Kundinnen und Kunden sorgsam umgehen und nur speichern, was im Rahmen der energiewirtschaftlichen Prozesse notwendig ist." Im Vorwort zur Kleinen Anfrage hatte die Fraktion darauf hingewiesen, dass sich über "Smart Meter", wie intelligente Stromzähler auch genannt werden, mit technisch einfachen Mitteln Bewegungspotenziale und Ernährungsgewohnheiten von Hausbewohnern herausfinden lassen können.
Die Linken hatten in ihren Vorbemerkungen darauf hingewiesen:
"Datenschützer kritisieren, dass intelligente Stromzähler ein weiterer Schritt in Richtung gläserner Verbraucher seien und Bürgerinnen und Bürger dadurch noch umfassender kontrolliert werden könnten. Weiterhin seien die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit auf diesem Gebiet äußerst schwer zu kontrollieren, und auch bezüglich der Datenaufbewahrung gebe es große Unsicherheiten."
(Deutsche Bundesregierung)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.