Herausforderungen beim Netzausbau
Bundesregierung betont: Europäische Umweltvorschriften machen Probleme beim Netzausbau
Außerdem wird als Problem dargestellt, dass einige Regionen reine Lastenträger seien
(10.12.12) - Die Deutsche Bundesregierung sieht den Bau neuer Höchstspannungsleitungen als "nationale Aufgabenstellung" an. Probleme bereiten dabei Umwelt- und Naturschutzvorschriften, die auf europäischem Recht beruhen. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung (17/11078) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10719) heißt, können die "nur in enger Abstimmung und im Schulterschluss auf Bundesebene, Landesebene, auf regionaler ebenso wie auf kommunaler Ebene erfolgreich abgearbeitet werden". Eine Abwägung von Netzausbauerfordernissen einerseits und Naturschutzbelangen andererseits als gleichrangige Belange sei auf Basis des geltenden Rechts aber nur schwer möglich, heißt es in der Antwort unter Berufung auf eine Untersuchung der Deutschen Energie-Agentur.
Die Bundesregierung nennt in der Antwort weitere Gründe für die zum Teil jahrelangen Verzögerungen beim Ausbau der Stromnetze. Dazu gehören "lange Zeiträume der Diskussion" ebenso wie das Unterschätzen der Umwelteinwirkungen von Kabeltrassen für Erdkabel. Dazu schreibt die Regierung: "Rückblickend wäre es vermutlich sinnvoll gewesen, durch die zügige Errichtung einer Pilot-Kabelstrecke die Technikfolgen für die Bevölkerung in einem gewissen Maße erfahrbar zu machen und dadurch zu einer Versachlichung der Diskussion beizutragen."
Außerdem wird als Problem dargestellt, dass einige Regionen reine Lastenträger seien. Diese Regionen würden die Lasten des Stromnetzausbaus zum Transport von Nord nach Süd tragen, wozu Flächeninanspruchnahme, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die Wertminderung von Grundstücken gezählt werden. Diese Regionen würden aber nicht durch eine direkte Wertschöpfung aus dem Ausbau der erneuerbaren Energien in ihrer Region profitieren. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.