Betrug im Gesundheitswesen
Bundesregierung hält Schadenshöhe bei fehlerhaften Krankenhausabrechnungen für überschätzt
Regierung betont, in der Regel würden alle Krankenhausrechnungen von den Krankenkassen im Hinblick auf Auffälligkeiten oder Verdachtsmomente vorgeprüft
(09.06.11) - Die Bundesregierung hält Schadensschätzungen infolge fehlerhafter Krankenhausabrechnungen für problematisch. Der über eine lineare Hochrechnung der Ergebnisse von beanstandeten Krankenhausrechnungen auf alle Krankenhausfälle ermittelte Schaden für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dürfte "überschätzt werden", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5742) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5646).
Die Abgeordneten hatten unter Verweis auf entsprechende Medienmeldungen einen Schaden von 600 Millionen Euro bis 1,5 Milliarden Euro zugrunde gelegt. Die Regierung betont, in der Regel würden alle Krankenhausrechnungen von den Krankenkassen im Hinblick auf Auffälligkeiten oder Verdachtsmomente vorgeprüft und führten "in der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht zu einer Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)". Aufgrund der Vorprüfung sei davon auszugehen, dass die Fehlerhäufigkeit bei den vom MDK geprüften Rechnungen deutlich größer ist als bei den ungeprüften Rechnungen, heißt es in der Antwort weiter.
Die Regierung erläutert, nach verschiedenen Quellen könne von einer jährlichen Prüfquote durch MDK von zehn bis zwölf Prozent der stationären Behandlungsfälle ausgegangen werden. Nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes habe sich der Anteil der als falsch festgestellten Krankenhausabrechnungen an den geprüften Abrechnungen in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: 34,8 Prozent im Jahr 2006, 35,4 Prozent im Jahr 2007, 39,2 Prozent im Jahr 2008 und 42,6 Prozent im Jahr 2009. Für das Jahr 2010 liege mit einer Falschabrechnungsquote von 44,2 Prozent nur ein vorläufiger Wert vor. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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