Einspeisevergütung für Sonnenstrom sinkt


Grünstromprivileg angepasst - Kosten für Solarstrom begrenzen
Neuregelungen bei Biogas-Förderung ab 2012 angekündigt


(09.02.11) - Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie werden immer günstiger. Deswegen kann auch die Einspeisevergütung für den Sonnenstrom sinken, die von allen Stromkunden finanziert wird. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Formulierungsvorschlag verabschiedet. Gekürzt wird auch das so genannte Grünstromprivileg, das Ökostrom von der Erneuerbaren-Energie-Umlage (EEG-Umlage) befreit.

Was ändert sich für Solar-Anlagen?
>> Der variable Teil der Vergütungskürzung greift für Dachflächenanlagen bereits ab dem 1. Juli 2011. Ursprünglich war er erst für den 1. Januar 2012 geplant. Das bedeutet je nach Zubau, dass die Vergütungen bis zu 15 Prozent sinken können.
>> Für Freiflächenanlagen greift die Absenkung erst am 1. September 2011.
>> Zusätzlich erfolgt eine weitere Absenkung von 3 Prozent, wenn der Zubau mehr als 7.500 Megawatt beträgt.
>> Unverändert bleibt es bei der generellen Absenkung der Vergütung zum 1. Januar 2012 um 9 Prozent.

Damit können bei starkem Zubau die Vergütungssätze zum 1. Januar 2012 zusammen mit der vorgezogenen Degression und der gesetzlich festgelegten Gesamtdegression um bis zu 24 Prozent sinken. Von Ende 2009 bis Anfang 2011 sind die Sätze bereits um rund ein Drittel gesunken. Trotz dieser Kürzungen bleibt es rentabel, Photovoltaikanlagen zu installieren. Denn sie werden immer billiger.

Einvernehmen mit der Solarbranche
Bundesumweltminister Röttgen hob hervor, dass auch die Solarbranche diese Korrektur unterstützt: "Deshalb ist es sehr erfreulich, dass ich mich mit der Branche auf weitere Kürzungsschritte verständigen konnte. Damit sorgen wir im Bereich Solarstrom für einen nachhaltigen Ausbau der erneuerbaren Energien und vermeiden teure Fehlentwicklungen".

Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Auch im Jahr 2010 wurden die Erwartungen deutlich übertroffen. Statt der Anfang 2010 prognostizierten maximal 5.000 Megawatt wurden im vergangenen Jahr mehr als 7.000 Megawatt in Betrieb genommen. Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von etwa 17.000 Megawatt installiert.

Grünstromprivileg wird gekürzt
Auf Ökostrom, der ohne Subvention aus der EEG-Umlage gewonnen wird, muss auch keine EEG-Umlage bezahlt werden, wenn er vermarktet wird. Das ist das "Grünstromprivileg". Um dieses Privileg zu nutzen, müssen aber nur mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms aus erneuerbare Quellen stammen. Hintergrund dafür ist, dass der Wind nicht immer bläst und die Sonne nicht immer scheint. Die Flauten soll der Anbieter mit konventioneller Energie ausgleichen können.

Von der Umlage befreit ist dann aber der gesamte gelieferte Strom. Durch den Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn ist der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig gewachsen. Es begünstigt Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gehen. Deshalb wird diese Befreiung ab dem 1. Januar 2012 auf maximal zwei Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Das bedeutet, dass bei einer Umlage von 3,5 Cent pro Kilowattstunden auf Ökostrom nur 1,5 Cent bezahlt werden müssen.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sind sich einig in dem Ziel, dieser regional zu beobachtenden Entwicklung entgegenzuwirken, indem eine angemessene Anpassung der Vergütungssätze für Strom aus Biomasse im Rahmen der EEG-Novellierung vorgenommen wird. Gleichzeitig muss dabei der positive Beitrag der Biomasse beim Ausbau einer nachhaltigen und Klima schonenden Energieerzeugung in Deutschland auch in Zukunft berücksichtigt werden.

Betreiber von Neuanlagen, die Biomasse nach EEG verstromen, müssen sich ab 2012 auf eine angemessene Anpassung der der Vergütungsregelungen einstellen. Damit wird der Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach die EEG-Novelle vorgezogen werden soll, um eine Überförderung zu vermeiden. Grundlage für die Änderungen am Vergütungssystem für Biomasse wird der Erfahrungsbericht über das EEG sein, der Mitte des Jahres vorliegen wird und auf dessen Basis die weiteren Entscheidungen getroffen werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen