Regelungsregime für den Stromspotmarkt


Keine Informationen über größere Manipulationen beim Stromhandel
Gegenwärtige Struktur des börslichen und außerbörslichen Stromgroßhandels verbesserungswürdig sei verbesserungswürdig

(08.02.11) - Die Deutsche Bundesregierung hat keine Informationen über größere Manipulationen beim Stromhandel. In einer Antwort der Regierung (17/4469) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4309) heißt es, für die Aufsicht über den von Leipzig nach Paris verlagerten Stromspotmarkt sei die französische Energieaufsichtsbehörde zuständig.

Es werde außerdem davon ausgegangen, dass die von der EU bereits als Entwurf vorgelegte Verordnung zur Integrität und Transparenz der Energiemärkte ein umfassendes Regelungsregime für den Stromspotmarkt bringen werde.

In ihren Vorbemerkungen heißt es bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
"Des Weiteren weist die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten (Strom und Gas 2009: Energiemärkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb) darauf hin, dass die gegenwärtige Struktur des börslichen und außerbörslichen Stromgroßhandels verbesserungswürdig ist. Denn bereits 2007 führte die Europäische Kommission ein Kartellverfahren gegen den Energiekonzern E.ON mit dem Verdacht, dass E.ON Spotmarktpreise gezielt durch die Zurückhaltung von Kapazitäten manipuliert hat. Das Verfahren wurde letztendlich durch einen Vergleich eingestellt. Die Markttransparenzstelle, so die Bundesregierung im Energiekonzept, soll nun das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Großhandelsmärkte, die Interessen der Energieverbraucher und den Wettbewerb wieder stärken."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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