Regelungsregime für den Stromspotmarkt
Keine Informationen über größere Manipulationen beim Stromhandel
Gegenwärtige Struktur des börslichen und außerbörslichen Stromgroßhandels verbesserungswürdig sei verbesserungswürdig
(08.02.11) - Die Deutsche Bundesregierung hat keine Informationen über größere Manipulationen beim Stromhandel. In einer Antwort der Regierung (17/4469) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4309) heißt es, für die Aufsicht über den von Leipzig nach Paris verlagerten Stromspotmarkt sei die französische Energieaufsichtsbehörde zuständig.
Es werde außerdem davon ausgegangen, dass die von der EU bereits als Entwurf vorgelegte Verordnung zur Integrität und Transparenz der Energiemärkte ein umfassendes Regelungsregime für den Stromspotmarkt bringen werde.
In ihren Vorbemerkungen heißt es bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
"Des Weiteren weist die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten (Strom und Gas 2009: Energiemärkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb) darauf hin, dass die gegenwärtige Struktur des börslichen und außerbörslichen Stromgroßhandels verbesserungswürdig ist. Denn bereits 2007 führte die Europäische Kommission ein Kartellverfahren gegen den Energiekonzern E.ON mit dem Verdacht, dass E.ON Spotmarktpreise gezielt durch die Zurückhaltung von Kapazitäten manipuliert hat. Das Verfahren wurde letztendlich durch einen Vergleich eingestellt. Die Markttransparenzstelle, so die Bundesregierung im Energiekonzept, soll nun das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Großhandelsmärkte, die Interessen der Energieverbraucher und den Wettbewerb wieder stärken."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.