Niedriglohnquote junger Beschäftigter
Anteil junger Beschäftigter an Gesamtheit der Niedriglohnbezieher gering, sagt die Bundesregierung
Linke hatte kritisiert, dass fast jeder zweite Beschäftigte unter 25 Jahren im Niedriglohnsektor beschäftigt sei
(05.07.12) - Nach Auffassung der Deutschen Bundesregierung sagt die Niedriglohnquote junger Beschäftigter wenig über deren Perspektiven und Teilhabechancen auf dem Arbeitsmarkt aus. So verzeichneten gerade junge Arbeitnehmer im weiteren Erwerbsverlauf oft eine hohe Qualifikations- und Einkommensmobilität, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9679) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9285). Darin hatten die Fragesteller kritisiert, dass fast jeder zweite Beschäftigte unter 25 Jahren im Niedriglohnsektor beschäftigt sei.
Der Anteil der unter 25-Jährigen am Niedriglohnsektor sei gering, betont dagegen die Bundesregierung in ihrer Antwort. Problematisch sei jedoch die Gruppe der jungen Beschäftigten, die über keinen Berufsabschluss verfügten und überproportional im Niedriglohnsektor beschäftigt seien. Ziel sei es daher, den Anteil der 20- bis 29-Jährigen ohne Berufsabschluss bis 2015 auf 8,5 Prozent zu halbieren. (Deutscher Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.