Niedriglohnquote junger Beschäftigter
Anteil junger Beschäftigter an Gesamtheit der Niedriglohnbezieher gering, sagt die Bundesregierung
Linke hatte kritisiert, dass fast jeder zweite Beschäftigte unter 25 Jahren im Niedriglohnsektor beschäftigt sei
(05.07.12) - Nach Auffassung der Deutschen Bundesregierung sagt die Niedriglohnquote junger Beschäftigter wenig über deren Perspektiven und Teilhabechancen auf dem Arbeitsmarkt aus. So verzeichneten gerade junge Arbeitnehmer im weiteren Erwerbsverlauf oft eine hohe Qualifikations- und Einkommensmobilität, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9679) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9285). Darin hatten die Fragesteller kritisiert, dass fast jeder zweite Beschäftigte unter 25 Jahren im Niedriglohnsektor beschäftigt sei.
Der Anteil der unter 25-Jährigen am Niedriglohnsektor sei gering, betont dagegen die Bundesregierung in ihrer Antwort. Problematisch sei jedoch die Gruppe der jungen Beschäftigten, die über keinen Berufsabschluss verfügten und überproportional im Niedriglohnsektor beschäftigt seien. Ziel sei es daher, den Anteil der 20- bis 29-Jährigen ohne Berufsabschluss bis 2015 auf 8,5 Prozent zu halbieren. (Deutscher Bundesregierung: ra)
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).