Fragen zum steuerfinanzierten Sozialausgleich


5 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen 42 Prozent der Einkommensteuer
Für 2010 werden die Einnahmen aus der sogenannten "Reichensteuer" auf 640 Millionen Euro beziffert


(01.03.10) - Prozent der Steuerpflichtigen tragen zu rund 42 Prozent der Einnahmen bei der Einkommensteuer bei. Der Anteil dieser Gruppe mit Jahreseinkünften ab 92.750 Euro am verfügbaren Einkommen insgesamt betrage 25,8 Prozent, teilt die Deutsche Bundesregierung in einer Antwort (17/691) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/499) mit ("Gestaltung des von der Koalition geplanten steuerfinanzierten Sozialausgleichs für Krankenversicherungsbeiträge und dessen soziale Auswirkungen")

Insgesamt kommen die oberen 50 Prozent der Einkommensbezieher (Jahreseinkünfte ab 26.750 Euro) auf einen Anteil von 93,8 Prozent am Einkommensteueraufkommen. Die unteren 50 Prozent, deren Einkünfte zwischen 8.650 Euro und 26.750 Euro liegen, haben einen Anteil am Steueraufkommen von 6,2 Prozent, während ihr Anteil am Gesamtbetrag der Einkünfte bei 16,7 Prozent liegt.

Die Einführung der sogenannten Reichensteuer (Grenzsteuersatz von 45 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag) habe 2007 650 und 2008 790 Millionen Euro eingebracht, heißt es in der Antwort weiter. 2009 sei der Wert auf 610 Millionen Euro gefallen. Für 2010 werden die Einnahmen aus dieser "Reichensteuer" auf 640 Millionen Euro beziffert.

Eine Anhebung des Grenzsteuersatzes um einen Prozentpunkt würde zu Mehreinnahmen von 7 Milliarden Euro führen, schreibt die Bundesregierung. Sollten Kosten für die Einführung einer Kopfpauschale im Gesundheitssystem durch eine höhere Einkommensteuer finanziert werden, müsste der Spitzensteuersatz auf 73 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 120.644 erhöht werden, um 22 Milliarden Euro Mehreinnahmen zu erreichen. Bei einem rechnerischen Spitzensteuersatz von 100 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 179.664 Euro werden die Mehreinnahmen mit 33 Milliarden Euro angegeben. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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