Verarbeitung der Daten von Beschäftigten


Antrag: Die Linke fordert stärkeren Datenschutz für Beschäftigte
Schutz vor unangemessenen Beeinträchtigung des informationellen Selbstbestimmungsrechts


(26.02.10) - Der Datenschutz für Beschäftigte soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke gestärkt werden. In einem Antrag (17/779) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, bis zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf zum Schutz der Daten von Beschäftigten im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich vorzulegen.

Ziel soll es sein, "diese vor einer unangemessenen Beeinträchtigung ihres informationellen Selbstbestimmungsrechts durch die Erhebung, Speicherung, Veränderung oder Übermittlung, Sperrung, Löschung sowie Nutzung ihrer personenbezogenen Daten vor, während und nach Bestehen eines Arbeitsverhältnisses" zu schützen. Der Antrag steht am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Der Vorlage zufolge soll die Verarbeitung der Daten von Beschäftigten nur zulässig sein, wenn sie durch ein Gesetz oder sonstige Rechtsvorschrift erlaubt ist oder ein mit den Betroffenen geschlossener Vertrag dies erfordert. Die Übermittlung solcher Daten an Dritte soll laut Antrag nur zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder arbeitsvertraglicher beziehungsweise tariflicher Regelungen zulässig und der Handel mit Daten von Beschäftigten verboten sein.

Biometrische Daten sollen ausschließlich zu Autorisierungs- und Authentifizierungszwecken verarbeitet werden dürfen. Führt eine Bewerbung nicht zu einem Arbeitsverhältnis, sollen die Bewerbungsdaten unverzüglich gelöscht oder zurückgegeben werden müssen.

Ferner will die Fraktion gesetzlich festgeschrieben sehen, dass die Erstellung von Leistungs- oder Verhaltensprofilen "zur ständigen oder uneingeschränkten Überwachung der Beschäftigten" ebenso unzulässig sein soll wie die Erstellung von Bewegungsprofilen der Mitarbeiter oder ihre Überwachung mittels optoelektronischer Geräte. Auch sieht der Antrag die Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn eine gesetzlich festgelegte Mindestzahl von in der Regel fünf Beschäftigten erreicht wird. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen