Überhöhtes Krebsrisiko für Kinder
Antrag: Deutsche Bundesregierung soll den Markt für Kinderspielzeuge in Deutschland besser überwachen
Noch immer krebserregende Chemikalien in Kinderspielzeugen
(03.03.10) - Die Deutsche Bundesregierung soll sich für eine Nachbesserung an der EU-Spielzeugrichtlinie einsetzen, nationale Maßnahmen zum Schutz kleiner Verbraucher ergreifen und den Markt für Kinderspielzeuge in Deutschland besser überwachen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/656), in dem sie auch einen Bericht über diese Sachverhalte verlangt.
"Die EU-Spielzeugrichtlinie entspricht auch nach ihrer Novellierung im Jahr 2008 nicht dem neuesten Stand der Wissenschaft", heißt es in dem Antrag. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hätte in einer Stellungnahme nachgewiesen, dass sich "noch immer krebserregende Chemikalien in Kinderspielzeugen befinden", schreiben die Grünen.
"Das BfR kam zu dem Ergebnis, dass die Werte der gemessenen gefährlichen Substanzen in Spielzeugen den Wert der als unbedenklich gilt, zum Teil um das Hundertfache übersteigen", heißt es weiter. Insbesondere kritisiere das BfR ein überhöhtes Krebsrisiko für Kinder "durch veraltete Grenzwerte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die im begründeten Verdacht stehen, erbgutverändernd zu wirken, Krebs zu erzeugen oder die Fortpflanzung zu beeinträchtigen."
Die Fraktion kritisiert darüber hinaus, dass die Bundesregierung "trotz Anfragen der grünen Fraktion" mit der Bundestagsdrucksache 17/99 "keine umfassende Marktanalyse vorgenommen" habe. "Die parlamentarische Berichterstattung über die aktuelle Expertendiskussion ist unzureichend", heißt es in der Begründung. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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