Fonds verwalten 1,7 Billionen Euro
Chancen und Risiken von Exchange Traded Funds
Es ist theoretisch denkbar, dass ETF krisenverstärkend wirken können. Allerdings ist die Diskussion, ob dies auch praktisch der Fall ist, unter Aufsehern und in der Wissenschaft noch nicht abgeschlossen
Alle 7.091 Investmentfonds in Deutschland haben mit Stand Juni 2019 rund 1,7 Billionen Euro verwaltet. Wie hoch der Anteil von passiven Fonds an dieser Summe ist, konnte die Bundesregierung in der Antwort (19/13139) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12509) nicht beantworten, da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keine Meldedaten erhebe, die zwischen aktiv und passiv verwalteten Fonds differenzieren würden. Die passiven Exchange Traded Funds (ETF) bilden einen bestimmten Index nach, während gemanagte Fonds die Wertpapiere nach bestimmten Kriterien aussuchen.
Auf die Frage nach den Risiken von ETF heißt es, grundsätzlich würden sowohl synthetische als auch physische Replikationsmethoden bei ETF Gegenparteirisiken bergen - im ersten Fall über die Swap-Konstruktion und im zweiten Fall über Wertpapierleihgeschäfte. Gefragt nach Wertpapiermarktstörungen, die in einem Bericht der Deutschen Bundesbank aufgezählt werden, schreibt die Bundesregierung, diese Ereignisse seien alle in den USA aufgetreten, und ETF seien für diese Störungen nicht ursächlich gewesen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 14.11.19
Newsletterlauf: 10.01.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.