Aggressive Steuergestaltungen


Weltweiter Datenaustausch: Schädlichen Steuerwettbewerb bekämpfen
Datenschutz und Steuergeheimnis gewahrt


(01.02.16) - Deutschland will sich am weltweiten Austausch steuerrelevanter Daten von Unternehmen beteiligen. Als Voraussetzung dafür hat das Bundeskabinett der Unterzeichnung der "Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte" zugestimmt. Die Vereinbarung ist ein multilaterales Abkommen, das eine Vielzahl von Staaten am 26./27. Januar 2016 unterzeichnen wollen. Durch mehr Transparenz wollen die Vertragsstaaten eine faire Unternehmensbesteuerung sicherstellen. Die "Mehrseitige Vereinbarung" regelt den verpflichtenden Austausch der Unternehmensdaten und die Rahmenbedingungen dafür.

Wichtigstes Ziel des jährlichen Informationsaustausches ist es, Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen zu verhindern. Die neue Verpflichtung gilt für Konzerne ab 750 Millionen Euro Umsatz im Jahr. Die Konzernobergesellschaft wird ihrem Finanzamt die Unternehmenskennzahlen für alle Konzernteile mitteilen. Dies betrifft die globale Aufteilung der Erträge, entrichtete Steuern und weitere Indikatoren der Geschäftstätigkeit.

Die Steuerbehörden der Staaten, in denen die Gesellschaften des Konzerns sitzen, tauschen diese Daten aus. Deutschland wird also künftig die länderbezogenen Berichte von Unternehmen erhalten, die im Ausland mittels Tochtergesellschaften tätig sind, und umgekehrt.

Der Datenaustausch erfolgt nach einem standardisierten Schema unter Berücksichtigung umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben. Datenschutz und Steuergeheimnis bleiben dabei gewahrt.

Am 5. Oktober 2015 hat die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) die Ergebnisse des "Base Erosion Profit Shifting Projects" (BEPS-Projekts) veröffentlicht. Bei dem Projekt handelt es sich um ein international abgestimmtes steuerpolitisches Vorgehen der OECD, der G20 sowie von Schwellen- und Entwicklungsländern gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Die G20 Staats- und Regierungschefs haben die Abschlussberichte anlässlich des Gipfeltreffens am 15./16. November 2015 in Antalya/Türkei gebilligt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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