Inhouse-Vergaben kritisch beurteilt


Angesichts einer großen Zahl gelungener Rekommunalisierungsprojekte bestehe aber für kommunale Unternehmen kein Grund, ein wettbewerbliches und diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe von Wegenutzungsrechten zu scheuen
Der im Energiewirtschaftsgesetz verankerte Wettbewerb um das Netz diene der Sicherstellung des hohen Qualitätsstandards, der für einen zuverlässigen und effizienten Netzbetrieb dringend erforderlich sei

(01.02.16) - Die Deutsche Bundesregierung beurteilt "Inhouse"-Vergaben von Energienetzen kritisch. Wenn eine Kommune sich im Wettbewerb als der am besten geeignete Bewerber herausstelle, solle sie den Netzbetrieb allerdings übernehmen können, heißt es in der Antwort (18/7099) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6854).

Der im Energiewirtschaftsgesetz verankerte Wettbewerb um das Netz diene der Sicherstellung des hohen Qualitätsstandards, der für einen zuverlässigen und effizienten Netzbetrieb dringend erforderlich sei. Die Zulassung einer "Inhouse"-Vergabe würde dem Wettbewerb entgegenstehen und lasse befürchten, "dass das Verteilnetz als natürliches Monopol zum Nachteil von Verbrauchern, Gewerbe und Industrie einen Qualitätsverlust erleidet", warnt die Bundesregierung.

Angesichts einer großen Zahl gelungener Rekommunalisierungsprojekte bestehe aber für kommunale Unternehmen kein Grund, ein wettbewerbliches und diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe von Wegenutzungsrechten zu scheuen. Unter Berufung auf Angaben des Verbandes kommunaler Unternehmen teilt die Regierung mit, dass seit 2005 über 200 Netzübernahmen durch Kommunen und kommunale Unternehmen stattgefunden hätten. Dabei seien 130 Stadtwerke neue gegründet worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen