Rolle des Koordinators für digitale Diienste
Aussagen der Bundesregierung zu Plänen über sogenannte vertrauenswürdige Hinweisgeber im Sinne der EU-Verordnung 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste/Digital Services Act) und zum Bundesverband RIAS
Vor dem Hintergrund der offenen Unterstützung durch die Bundesregierung für den Verein "Bundesverband RIAS" und der Tatsache, dass die Bundesregierung den Verein bereits mit mindestens 1.915.968,70 Euro aus Steuergeld finanziert hat, erwarten die Fragesteller eine Stellungnahme von der Bundesregierung
Die Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber obliegt nach Artikel 22 des Digital Services Act ausschließlich dem Koordinator für digitale Dienste. Das antwortet die Bundesregierung (20/7879) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/7713). Darin hatten sich die Abgeordneten erkundigt, ob Kriterien für die Auswahl solcher Hinweisgeber im Sinne des Artikels 22 Absatz 2 des geplanten Gesetzes über digitale Dienste entwickelt wurden.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass sie selbst keine Kriterien entwickelt habe. Die Kriterien für "die Zuerkennung und den Widerruf des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber" seien in Artikel 22 des DSA abschließend aufgeführt, schreibt sie.
Der Gesetzentwurf für die nationale Umsetzung befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung, heißt es in der Antwort weiter. Er enthalte alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Koordinierungsstelle, welche die Bundesregierung für erforderlich halte. Hinweise über die Arbeit der vertrauenswürdigen Hinweisgeber könnten sowohl an die Anbieter von Online-Plattformen als auch an den nationalen Koordinator für digitale Dienste gegeben werden. 8Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.08.23
Newsletterlauf: 13.10.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.