Bundesregierung verteidigt Lieferkettengesetz


Menschenrechtliche Sorgfalt entlang ihrer Lieferketten
Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte und der Fahrzeugbau



Die Bundesregierung ist auf Basis der Ergebnisse des NAP-Monitorings (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte) zu dem Schluss gekommen, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung allein nicht ausreicht, damit Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt entlang ihrer Lieferketten angemessen nachkommen. Deshalb habe sich die Koalition in dieser Legislaturperiode auf ein Lieferkettengesetz verständigt, betont die Regierung in ihrer Antwort (19/32238) auf eine Kleine Anfrage (19/31870) der FDP-Fraktion.

"Zudem unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der EU-Kommission, noch in diesem Jahr einen europäischen Legislativakt zur nachhaltigen Unternehmensführung vorzuschlagen, der auch verbindliche Sorgfaltspflichten in globalen Wertschöpfungsketten enthalten soll.

Eine EU-weite Regelung kann zum einen die Wirksamkeit des Schutzes von Menschenrechten erhöhen, zum anderen einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt schaffen", heißt es in der Antwort weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Vorbemerkung der Fragesteller
Der deutsche Fahrzeugbau ist heute durch Unternehmensniederlassungen, Forschungsstandorte sowie Unternehmen, die Dienstleistungen, Rohstoffbeschaffung oder Produktionsschritte im Namen oder im Auftrag deutscher Firmen durchführen, global aktiv. Daraus ergeben sich unterschiedlichste Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung arbeits- und menschenrechtlicher Vorgaben sowie bezüglich des Erhalts unserer Umwelt. Die Bundesregierung hat diesbezüglich, unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, einen Branchendialog angestrengt und durch Gesetzesvorhaben neue Anforderungen für Unternehmen geschaffen.

Für die Fragesteller ist klar: Durch ihr hohes Handelsvolumen und ihre hohen Standards tragen deutsche Unternehmen erheblich zum Wohlstand der Menschen weltweit bei. Sie leisten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Armut und Hunger und bringen wirtschaftliche Entwicklung, höhere Löhne und höhere soziale Standards in Schwellen- und Entwicklungsländer. Das hohe Verantwortungsbewusstsein vieler Unternehmen spiegelt sich auch in den bestehenden und passgenauen Branchenstandards wider, die auf freiwilliger Basis entwickelt wurden und bereits heute Wirkung zeigen. Deshalb gilt es, deutsche Unternehmen zu ermutigen, Investitionen in diesen Ländern zu tätigen und mit ihnen Handel zu treiben.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 09.12.21


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

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  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

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