Bundesrat sieht EU-Anpassung kritisch


Bundesrat kommt zu dem Ergebnis, "dass die vorgesehenen nationalen Regelungen keine Verbesserung des Gesundheits- und Patientenschutzes bewirken"
Die Anpassung des nationalen Medizinprodukterechts an die EU-Verordnungen sei aber dringend geboten



Der Deutsche Bundesrat bezweifelt praktische Verbesserungen durch die geplante Anpassung des Medizinprodukterechts an EU-Verordnungen und befürchtet Nachteile für deutsche Hersteller und Verbraucher. Das geht aus einer Unterrichtung (19/16406) hervor. Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (19/15620) dient unter anderem der technischen Anpassung an die EU-Verordnungen 2017/745 und 2017/746.

Die Anpassung des nationalen Medizinprodukterechts an die EU-Verordnungen sei zwar dringend geboten. Jedoch komme der Bundesrat zu dem Ergebnis, "dass die vorgesehenen nationalen Regelungen keine Verbesserung des Gesundheits- und Patientenschutzes bewirken, sondern zu erheblichen Friktionen sowie Unklarheiten bezüglich eines stringenten Vorgehens bei der behördlichen Gefahrenabwehr führen".

Insbesondere die Übertragung von Länderkompetenzen auf die Bundesoberbehörden stelle bewährte Verfahren und Verantwortlichkeiten in Frage, ohne den Schutz der Patienten zu verbessern. Die daraus entstehende Bürokratie und Rechtsunsicherheiten belasteten die Unternehmen der Branche.

Der Bundesrat bitte darum, die beabsichtigten Regelungen grundlegend zu überprüfen "und insbesondere auch die sachgrundlosen Zentralisierungsbestrebungen im Rahmen der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zu überarbeiten".

Eines der grundlegenden Probleme, die zu geringe Anzahl benannter Stellen für die Zulassung der Medizinprodukte, lasse sich dem Gesetz nicht lösen. Zudem stünden die vielen kleinen und mittleren Unternehmen der Branche vor enormen Herausforderungen, um die EU-Anforderungen zu erfüllen. Es dürften daher bei der Umsetzung keine zusätzlichen Belastungen für die Firmen entstehen.

Die Bundesregierung erklärte in ihrer Erwiderung, sie teile die vom Bundesrat erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Die vorgesehene Aufgabenübertragung an die Bundesoberbehörden sei verfassungsgemäß. Die Aufgaben der zuständigen Bundesoberbehörden und die der zuständigen Behörden der Länder seien klar gegeneinander abgegrenzt. Dennoch werde die Bundesregierung die Änderungsvorschläge des Bundesrates zum Zuständigkeitskonzept prüfen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 30.03.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen