Vermeidung von Elektroschrott gefordert


Grüne: Pfand in Höhe von 25 Euro auf Smartphones und Tablet-Computer, um Rückgabe der Altgeräte durch die Verbraucher zu fördern
Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten müsse deutlich gesteigert werden, um das seit 2019 geltende Sammelziel von 65 Prozent zu erfüllen




In einem Antrag (19/16412) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Vermeidung von Elektroschrott und die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten zu stärken. Die Bundesregierung müsse sich bei der Europäischen Union (EU) dafür einsetzen, Ressourcenschutz in den Ökodesign-Richtlinien zu verankern und verbindliche Vorgaben für recyclingfreundliches und giftfreies Design, Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit zu treffen.

Weiter fordern die Abgeordneten, ein modulares Design als Grundlage für Reparierbarkeit und Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten im Elektrogesetz (ElektroG) zu verankern. Festgeschrieben werden müsse auch die Zielvorgabe für Händler, Hersteller und Kommunen, bis 2030 schrittweise 15 Prozent der zurückgenommenen Altgeräte für eine Wiederverwendung vorzubereiten.

Insgesamt müsse die Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten deutlich gesteigert werden, um das seit 2019 geltende Sammelziel von 65 Prozent zu erfüllen und den verbindlichen Rechtsrahmen für eine "lückenlose und verbraucherfreundliche Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu schaffen", heißt es in dem Antrag der Grünen. Dies umfasse etwa, dass alle stationären Händler und Onlinehändler unabhängig von der Größe der Verkaufs- und Lagerfläche zur kostenlosen Rücknahme aller Geräte, die sie im Sortiment führen oder geführt haben, verpflichtet sind. Auch über einen Pfand in Höhe von 25 Euro auf Smartphones und Tablet-Computer könnten zusätzliche Anreize für die Rückgabe der Altgeräte durch die Verbraucher geschaffen werden, schreibt die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 31.03.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen