Systeme für Emissionshandel im Fokus


Unterschied zwischen dem nationalen Emissionshandel und dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS)
Implementierung und klimapolitische Wirkungsweise eines Gesetzes für den nationalen Emissionshandel



Aus Sicht der Deutschen Bundesregierung besteht der administrative Unterschied zwischen dem nationalen Emissionshandel und dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) in dem Kreis der verpflichteten Unternehmen. Das geht aus einer Antwort (19/16071) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15316) hervor. Darin hatten die Abgeordneten nach der Implementierung und klimapolitischen Wirkweise des im November verabschiedeten Gesetzes für einen nationalen Brennstoff-Emissionshandel erkundigt.

Anders als im europäischen System setzte das nationale System auf vorgelagerten Handelsebenen an und nicht bei den direkten Emittenten. Mit dem Inverkehrbringen von Brennstoffen würden auch mittelbare Emittenten in das System einbezogen, die eine Weitergabe der Zertifikatekosten an die Endnutzer der Brennstoffe nach sich ziehe.

Daher sei das Kompensationsinstrument der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten "nicht praktikabel und daher nicht vorgesehen", schreibt die Regierung. Als zusätzliches und langfristig wirksames Instrument zum Erreichen der Klimaziele soll das System über die EU-Verpflichtungsperiode 2021 bis 2030 hinaus wirksam bleiben, heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 30.03.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen