Beratung über Digitalisierung im Gesundheitswesen
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)
In einem lernenden Gesundheitswesen sind der Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten Schlüsselfaktoren für eine qualitativ hochwertige Versorgung. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, einschließlich Daten der Pflege, sollte dabei stets dem Patienten- und dem Gemeinwohl dienen und die Bürgerinnen und Bürger ins Zentrum aller Aktivitäten stellen
Der Gesundheitsausschuss hat sich ausführlich mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen befasst und über die aktuellen Gesetzesvorhaben der Deutschen Bundesregierung diskutiert. Das sogenannte Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) (20/9046) sowie das Digitalgesetz (DigiG) (20/9048) wurden in die Beratungen eingeführt.
Das GDNG hat zum Ziel, Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar zu machen. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufgebaut.
Mit dem Digitalgesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen über die Einführung verbindlicher Standards beschleunigt werden. Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, wobei auf das sogenannte Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt wird. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll 2024 verbindlich werden.
Eingeführt wurden auch fünf sachfremde Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Digitalgesetz sowie ein Antrag der Linken (20/8798) zur elektronischen Patientenakte. In dem Antrag heißt es unter anderem, auch für Menschen ohne Smartphone/Onlinezugang oder mit eingeschränkten Nutzungskompetenzen müsse der Widerspruch gegen eine elektronische Patientenakte (opt-out) sehr einfach und ohne Zugang Dritter zu sensiblen Daten möglich sein.
Die Oppositionsfraktionen nutzen in der Ausschusssitzung die Gelegenheit für kritische Nachfragen zu den Gesetzentwürfen. Dabei ging es unter anderem um die Befüllungsrechte und -pflichten für die ePA, die Datensicherheit, die konkreten Abläufe sowie Versicherte, die keinen Zugang zu digitalen Endgeräten haben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.11.23
Newsletterlauf: 12.02.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.