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Verarbeitung von Google-Nutzerdaten


Widerspruchsbescheid erlassen - Mehr Kontrollrechte für Google-Nutzer gefordert
Die dem Widerspruchsbescheid zugrunde liegende Anordnung wurde vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten im September 2014 erlassen

(19.05.15) - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat Anfang April mit Erlass eines Widerspruchsbescheids das im vergangenen Jahr in die Wege geleitete Verwaltungsverfahren gegen die Google Inc. beendet. Das Unternehmen wird damit verpflichtet, die notwendigen Änderungen vorzunehmen, um die Verarbeitung der Daten seiner deutschen Nutzer auf eine zulässige Rechtsgrundlage zu stellen. Google muss danach die Daten, die bei der Nutzung der unterschiedlichen Dienste des Unternehmens anfallen und zu Profilen kombiniert werden, auf das zulässige Maß begrenzen oder die Nutzer um entsprechende zusätzliche Einwilligungen bitten.

Die dem Widerspruchsbescheid zugrunde liegende Anordnung wurde vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten im September 2014 erlassen. Grund dafür waren die von Google 2012 in Kraft gesetzten neuen Datenschutzbestimmungen, in denen Google mitteilt, Dienste übergreifend die Daten der Nutzer ohne deren Einwilligung zu umfassenden Profilen zusammenzuführen.

Gegen diese Anordnung hat Google Widerspruch eingelegt, der nun abschließend beschieden wurde. Dabei wurden zwar einige der von Google vorgebrachten rechtsförmlichen Einwände aufgegriffen und die Anordnung insoweit angepasst, in der Hauptsache wurde der Widerspruch aber zurückgewiesen. Die Anordnung wird nun rechtskräftig, wenn das Unternehmen nicht innerhalb von einem Monat Klage beim Verwaltungsgericht gegen sie erhebt.

Google hat jedoch bereits jetzt dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und weiteren europäischen Datenschutzbehörden gegenüber signalisiert, dass substantielle Änderungen an den Diensten erfolgen sollen, um die Anforderungen des Datenschutzrechts zu erfüllen. Diese Pläne hat Google bereits Ende März den europäischen Datenschutzbehörden präsentiert, die sich im Rahmen der Art.29-Gruppe zu einer Task Force zur Abstimmung der Vorgehensweise gegen Google zusammengefunden haben. Dies lässt erkennen, dass die gemeinsamen Anstrengungen der Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene bei dem US-Unternehmen Wirkung zeigen.

Dazu sagte Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: "Google hat es nun in der Hand, unsere Vorgaben umzusetzen, etwa durch einen transparenten Konsens-Mechanismus bei der Verarbeitung von Nutzerdaten. Ich erwarte, dass dies weiter im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit uns erfolgt und am Ende eine klare Stärkung der Rechte der Nutzer von Google-Diensten auch europaweit erreicht wird." (HmbBfDI: ra)

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