Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Einbindung des Datenschutzbeauftragten


Esken nennt Erhöhung der Benenngrenze für Datenschutzbeauftragte "dumm"
SPD-Bundesvorsitzende warnte im Rahmen der BvD-Herbstkonferenz vor einem Kompetenzabbau in Unternehmen beim Thema Datenschutz



Die SPD-Bundesvorsitzende Saskia Esken kritisierte bei der Herbstkonferenz des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. die im letzten Jahr in Kraft getretene Erhöhung der Benenngrenze für Datenschutzbeauftragte. Es sei laut Esken "dumm", das Datenschutz-Know-how in Deutschland aus den Unternehmen abzuziehen, "auch wirtschaftlich dumm". Das in diesem Zusammenhang oft genannte Argument des Bürokratieabbaus sei unsinnig. Es bestünden die Verpflichtungen, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben, doch weiterhin in vollem Umfang. Nur würde dann Unternehmen das Fachwissen fehlen, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Zum Auftakt der Konferenz hatte der BvD-Vorstandsvorsitzende Thomas Spaeing darauf hingewiesen, dass die unsinnige Debatte um die Benennung von Datenschutzbeauftragten im Zusammenhang mit der anstehenden Evaluation des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wieder aufzukeimen drohe. Spaeing appelliert an die Politik, bei der Evaluierung von DSGVO und BDSG den Mut aufzubringen, sich statt Scheinargumenten pragmatischen und visionären Lösungen zuzuwenden, die einen wirklichen Mehrwert für den Mittelstand bieten.

Einen konkreten Ansatz sieht Spaeing in der Ermöglichung einer stärkeren Einbindung des Datenschutzbeauftragten, beispielsweise bei der Meldepflicht von Datenpannen, der Erstellung der Datenschutz-Folgenabschätzung und dem Führen der Verarbeitungsverzeichnisse. Hier ist eine echte Entlastung gerade für die Unternehmensleitung in kleinen und mittelständischen Unternehmen möglich. Dabei gelte es laut Spaeing, sowohl einen Interessenskonflikt seitens des Datenschutzbeauftragten zu vermeiden als auch klarzustellen, dass diesem nicht die Rolle und die Pflichten des Verantwortlichen übertragen werden können.

Eine stärkere Einbindung des Datenschutzbeauftragten erhöht die Anforderungen an die Qualifikation der Datenschutzberatung. Daher setzt sich der BvD auch für den Aufbau einer Infrastruktur zur Zertifizierung ein. Spaeing mahnte an, dass Deutschland seinen Wettbewerbsvorteil zu verspielen droht: "Es wird einen weltweiten Gütesiegel-Wettbewerb geben, den Deutschland nicht verpassen darf! Offenbar hat der deutsche Gesetzgeber das Potential hier noch nicht erkannt. Frankreich ist hier beispielsweise schon deutlich weiter."

Mehr als 200 Datenschutzbeauftragte, Vertreter der Aufsichtsbehörden sowie aus Wirtschaft und Politik tagten bei der BvD-Herbstkonferenz unter dem Motto "Daten sammeln: mobil – international – legal(?)". Der BvD veranstaltete die Konferenz gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, dem Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz und dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Am Freitag kommen Datenschutzbeauftragte aus Verwaltungen, Schulen und anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand zum Behördentag zusammen. (BvD: ra)

eingetragen: 19.11.20
Newsletterlauf: 22.01.21

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen