BfDI kritisiert Pläne zur Vorratsdatenspeicherung
Anlasslose und pauschale Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten
Vorratsdatenspeicherung unvereinbar mit europäischem Recht
Professor Ulrich Kelber, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), fordert die Bundesregierung auf, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung als Grenze für zukünftige Gesetze zu sehen: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Jahr vor der Bundestagswahl im Schnellverfahren anstehende Gesetze im Bereich Telekommunikation geplant sind, die der Linie des EuGH widersprechen. Vielmehr sollte sich Deutschland während seiner Ratspräsidentschaft dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene keine neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung entstehen. Das gilt insbesondere für die aktuell diskutierte ePrivacy Verordnung."
Der BfDI äußert sich bereits seit Jahren kritisch zu einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und sieht sich durch das Urteil des EuGH bestätigt. Mit diesem wegweisenden Urteil wird die anlasslose und pauschale Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten, die dokumentieren, wer mit wem, wann, wie lange und von wo aus telefoniert hat, für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt.
Gleichzeitig stellt der EuGH klar, dass zur Abwehr von schweren Straftaten und zur Sicherstellung der nationalen Sicherheit weiterhin unter bestimmten Bedingungen eine Vorratsdatenspeicherung möglich ist. Die jeweilige nationale Anordnung zur Vornahme der Speicherung muss jedoch zeitlich befristet sein und einer wirksamen Überprüfung durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsbehörde unterliegen.
Der europäische und deutsche Gesetzgeber sollten sich bei zukünftigen Rechtssetzungsvorhaben am Urteil des EuGH orientieren. Auch die Parteien sollten das Urteil in ihren Wahlprogrammen für die Bundestagswahl im kommenden Jahr berücksichtigen. (BfDI: ra)
eingetragen: 18.11.20
Newsletterlauf: 19.01.21
Meldungen: Datenschutz und Compliance
-
BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.
-
Digitale Aufsicht im Praxistest
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.
-
BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone
Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.
-
Auslegung der Digitalrechtsakte
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.
-
Pilotprojekt KI-Reallabor
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.