Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Genügend Aufgaben für Unternehmen


BvD unterstützt Öffnungsklausel in EU-DSGVO
Rechtssicherheit für Behörden, Unternehmen und Betroffene

(09.12.15) - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V. unterstützt einen möglichen Kompromiss im Zuge der geplanten europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) für nationale Spielräume hinsichtlich der Benennungspflichten für Datenschutzbeauftragte (DSB). "In diesem Fall würde die fachliche und unabhängige Unterstützung der Unternehmen durch Datenschutzbeauftragte bei der Herausforderung der Digitalisierungsprozesse bestehen bleiben", sagte BvD-Vorstandsmitglied Rudi Kramer am Donnerstag auf dem BvD-Symposium in Nürnberg. Zugleich begrüßte er die Inaussichtstellung einer Öffnungsklausel zur Regelung des Datenschutzes für öffentliche Aufgaben. Eine weitgehende Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen etwa in der Sozialgesetzgebung, im Gesundheitswesen oder für Schulen könnte unterbleiben, da diese im deutschen Recht bereits verankert seien. Dies gebe Rechtssicherheit für Behörden, Unternehmen und Betroffene, betonte Kramer.

Dennoch würden genügend Aufgaben für Unternehmen anfallen, bis die EU-DSGVO voraussichtlich 2018 in Kraft trete. Dies betreffe beispielsweise Prozesse und Grundlagen für Kunden- und Beschäftigtendaten, die an den neuen gesetzlichen Rahmen auszurichten sind. Der zu erwartende verschärfte Sanktionsrahmen für Verstöße gegen die Vorgaben der EU-DSGVO ist ein weiteres Argument für Unternehmen, sich auf die neue Rechtslage frühzeitig einzustellen, sagte Kramer.

Auf dem Symposium diskutierten Datenschützer und Fachleute aus Politik und Verwaltung über mögliche Kompromisslinien bei der EU-DSGVO. Dem Leiter der Projektgruppe Datenschutz im Bundesinnenministerium, Ulrich Weinbrenner, zufolge unterstützten EU-Kommission und EU-Parlament unter bestimmten Voraussetzungen die europaweite Etablierung von betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten. Der Rat allerdings wolle den DSB nicht EU-weit festschreiben, sondern erwäge eine Öffnungsklausel.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, kritisierte, trotz einer möglichen Öffnungsklausel gebe es nicht genug Anreize für andere EU-Staaten, einen DSB einzuführen. Die Diskussion sei "noch nicht ergebnisorientiert zu Ende geführt", sagte sie in ihrem Vortrag. Sie hob zugleich die Bedeutung der Datenschutzbeauftragten für die Vertrauensbildung gegenüber Kunden und Mitarbeitern hervor. Der DSB in Deutschland genieße "hohes Ansehen". (BvD: ra)

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen