Wirksamkeit von Compliance-Strukturen
Die Möglichkeit der Einführung eines Gesetzes zur Verbandsstrafbarkeit in Deutschland
Kurzbericht: Tagung zur Verbandsstrafbarkeit
Von Dr. Ariane Loof
Prof. Dr. Kubiciel und Jun. Prof. Dr. Elisa Hoven luden Vertreter der Strafrechtswissenschaft und -praxis am 8. April 2016 zu einer Tagung zur Verbandsstrafbarkeit an die Universität zu Köln ein. Thematisiert wurde die Möglichkeit der Einführung eines Gesetzes zur Verbandsstrafbarkeit in Deutschland. Die Vortragenden waren sich einig darüber, dass die Verbandsstrafbarkeit in Kürze in Deutschland eingeführt wird. Intensiv diskutiert wurde die Frage, ob Vorschriften zur Strafbarkeit von Verbänden in das StGB und die StPO eingefügt werden sollten.
Prof. Dr. Dannecker zeigte die dogmatischen Probleme auf, die entstehen, wenn auf die Verbandsstrafbarkeit die bestehenden Strafrechtsgrundsätze und Strafrechtsgarantien für Individuen angewendet werden. So verlangen Vorsatz und Schuld eine persönliche Vorwerfbarkeit, die bei einem Verband nicht möglich ist. Diese Hürde könnte aber etwa dadurch überwunden werden, dass dem Verband das Handeln seiner Mitarbeiter zugerechnet wird.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2016, Seite 130) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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