Datentransfer außerhalb der EU bleibt komplex
Was lange währt wird endlich gut? Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 wurde am 4. Mai 2016 veröffentlicht
Auftragsdatenverarbeitung kann zur direkten Haftung gegenüber Betroffenen führen - Die Funktion des Datenschutzbeauftragten wird sich ändern
Von Dr. Ariane Loof, Dr. Christian Schefold
Nach einer fast endlos erscheinenden Diskussion ist nun überraschend zügig die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union durch ein erfolgreiches Trilog-Verfahren zum Abschluss gekommen. In der Übergangszeit der nächsten zwei Jahre werden sich alle, die sich mit Datenschutz befassen, intensiv mit der neuen Rechtslage auseinandersetzen müssen. Es ist damit zu rechnen, dass es weitere Ausführungsbestimmungen nicht nur der Europäischen Kommission sondern auch der einzelnen Mitgliedstaaten gibt. Dies wird auch für Compliance- Bereiche eine neue Herausforderung darstellen.
Das Europäische Parlament hat am 27. April 2016 die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO oder im Englischen General Data Protection Regulation – GDPR) der Europäischen Union beschlossen. Die EU-DSGVO regelt verbindlich für öffentliche sowie nicht-öffentliche Stellen in den Mitgliedstaaten der EU den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2016, Seite 121 bis 128) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick: ZRFC
Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)
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Soziale Nachhaltigkeit in der Mitarbeiterführung
Bislang konzentrieren sich Unternehmen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsmanagements zumeist auf ökonomische oder ökologische Nachhaltigkeitsparameter. Die soziale Nachhaltigkeit jedoch - vor allem im Hinblick auf die eigenen Mitarbeiter - und deren positive Auswirkungen auf das Unternehmen spielen häufig eine eher untergeordnete Rolle.
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Effektiver bei der Betrugsprävention
Mit der zunehmenden Verbreitung digitaler Services in Europa, dem Nahen Osten und Afrika (EMEA-Region) und der fortschreitenden Digitalisierung des täglichen Lebens sehen Cyberkriminelle immer mehr Chancen, Verbraucher und Unternehmen auszunehmen.
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Geldwäscheprävention in Finanzunternehmen
Kaum ein anderes Hype-Thema hat in den letzten Jahren einen solchen Durchbruch in der Praxis erfahren wie künstliche Intelligenz (KI). Erste abstrakte KI-Lösungen, wie IBM Watson, wurden schon vor über zehn Jahren vermarktet - doch nun hat KI Einzug in nahezu alle Geschäftsbereiche und in den Alltag vieler Endverbraucher gehalten.
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Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug
Die derzeitige Welle an neuen Bestimmungen mit Nachhaltigkeitsbezug nimmt weiter Fahrt auf. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, die bestimmte Verbote in Bezug auf umweltbezogene Marketingpraktiken regelt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und durch die Mitgliedsstaaten bis zum 27. September 2026 in nationales Recht zu überführen.
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Der Risikobegriff im Lichte der DSGVO
Der datenschutzrechtliche Risikobegriff wurde bisher insbesondere im deutschsprachigen Raum - im Gegensatz zum Verständnis der meisten anderen europäischen Mitgliedstaaten und entgegen des Gesetzeswortlauts - um eine weitere Voraussetzung ergänzt, nämlich um eine Erheblichkeitsschwelle.
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Arbeitsschutz als Sorgfaltspflicht in Deutschland
Am 15. März 2024 hat der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) den Weg bereitet. Es werden Sorgfaltspflichten auf bestimmte Unternehmen übertragen, um die Verantwortung einer nachhaltigen Entwicklung entlang der Chain of Activities zu stärken. Neben ökologischen Aspekten richtet sich der Fokus nunmehr auch auf die soziale Dimension - das Ziel, Menschenrechte zu beachten.
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Transparenz börsennotierter Unternehmen
Mit dem Aufstieg in die Riege börsennotierter Unternehmen geht zwangsläufig eine erhöhte Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit einher. Insbesondere, wenn Compliance-Verstöße in den Fokus der medialen Öffentlichkeit geraten und mit öffentlich bekannten Unternehmensvertretern in Verbindung gebracht werden, kann die Reputation des Unternehmens nachhaltig Schaden nehmen.
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Konzeption der Wertschöpfungsrechnung
Die Wertschöpfungsrechnung ist ein seit langer Zeit bekanntes Rechenwerk, welches im Laufe der Zeit zu unterschiedlichen Zwecken verwendet wurde. Die wesentliche Besonderheit der Wertschöpfungsrechnung ist die Orientierung an den Stakeholder-Gruppen des Unternehmens, wodurch sie sich als aussagekräftiges Berichtsinstrument für das Corporate-Governance-Reporting anbietet.
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Ausgangspunkt für Compliance ist die Risikoanalyse
Compliance ist ein Thema, das häufig mit organisatorischem Aufwand verbunden ist. Positiv betrachtet ergeben sich in dieser Gestaltungsaufgabe aber viele Chancen, Regelkonformität im Unternehmen effektiv sicherzustellen und darüber hinaus auch eigene Akzente und Maßstäbe zu setzen.
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Compliance-, Risiko- und Führungskultur
In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist eine starke Compliance-Kultur entscheidend. Compliance-Kultur in Unternehmen ist mehr als Einhaltung von Vorschriften, sie ist Ausdruck ethischer Werte und organisatorischen Selbstverständnisses.