Haftungsrisiko von Compliance-Verantwortlichen
Der Compliance-Officer und die D&O-Versicherung: Was ist zu beachten?
Die StrafRechtsschutzversicherung ist für ComplianceVerantwortliche sinnvoll
Von Dr. Rebecca Julia Koch
Arbeitnehmer in Compliance-Verantwortung erwarten zu Recht geeigneten Versicherungsschutz für ihre persönlichen Haftungsrisiken. Typischerweise werden sie auf die D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability Insurance) des Unternehmens verwiesen. Im folgenden Beitrag wird untersucht, ob die unternehmensfinanzierte D&O-Versicherung zur Absicherung der Haftungsrisiken aus beruflicher Tätigkeit eines angestellten Compliance-Officers geeignet ist, und was es beim Einschluss der Compliance-Funktion in die D&O-Versicherung zu beachten gilt.
Moderne Unternehmensstrukturen erfordern die Einrichtung einer Organisation, innerhalb derer neben der Geschäftsleitung auch angestellte Arbeitnehmer bestimmte sogenannte Compliance-Funktionen wahrnehmen. Ziel ist die Einhaltung des Legalitätsprinzips. Personen in Compliance-Verantwortung übernehmen ein originäres Leitungsrisiko. Die Organisation des Unternehmens im Rahmen des Rechts ist letztlich Vorstandsverantwortung.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2016, Seite 135 bis 139) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation
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