Interne Revision im öffentlichen Bereich


Der IDW PS 980 zur Prüfung von Compliance-Management-Systemen: Anwendbarkeit in der öffentlichen Verwaltung
CMS-Prüfungen werden auch im öffentlichen Bereich wichtiger, weil Konsequenzen für das Management sichtbarer werden

Prof. Dr. Niels Olaf Angermüller, Ingo Sorgatz

(16.01.15) - Der Bereich Compliance hat in den letzten Jahren in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Diskussion deutlich an Bedeutung gewonnen. Als ursächlich dafür sind einerseits komplexere rechtliche Vorgaben, z. B. auch in Form europäischer Regelungen, anzusehen. Anderseits hat die öffentliche Sensibilität durch zahlreiche medial diskutierte Beispiele z. B. in den Bereichen Datenschutz oder Wirtschaftskriminalität zugenommen. Auch hinsichtlich des öffentlichen Sektors wird Compliance zunehmend diskutiert, wobei dieser Bereich selbstverständlich in besonders hohem Maße an die Einhaltung gesetzlicher Regelungen gebunden ist und daher mögliche Verstöße auch besondere (Reputations-)Risiken mit sich bringen.

Der vorliegende Beitrag analysiert in diesem Zusammenhang die Anwendbarkeit und Eignung des IDW Prüfungsstandards 980 zur Prüfung von Compliance-Management-Systemen durch die Interne Revision im öffentlichen Bereich.

Compliance-Anforderungen haben sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. So ist z. B. bei Banken seit der 4. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) eine Compliance-Funktion einzurichten. Auch die Rechtsprechung tendiert in den letzten Jahren dazu, Verstöße gegen Regeln bzw. fehlende interne Kontrollen der obersten Leitungsebene von Organisationen anzulasten. Im Bereich öffentlicher Verwaltungen kann bei der Nicht-Einhaltung von Regeln ein Organisationsverschulden festgestellt werden, welches eine Amtshaftung nach sich ziehen kann. Das Risiko kann hier grundsätzlich als höher angesehen werden, wenn auf Grund geringer Personalkapazitäten auch an internen Kontrollen gespart werden muss. Insoweit ist es auch für öffentliche Institutionen nahe liegend, eine Compliance-Organisation zu implementieren, die professionell die Beachtung geltender Gesetze und Regelungen forciert.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 6, 2014, Seite 251 bis 257) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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    Aufgrund möglicher krimineller Energie von eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und/oder Externen oder fehlender Kontrollen besteht ein hohes Risiko, dass bei der Anlage und Änderung von Bankverbindungen der Lieferanten manipuliert wird und Überweisungen auf Bankkonten nicht berechtigter Empfänger getätigt werden.

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