DORA-Basispapier


Die Prüfung von DORA (Digital Operational Resilience Act) durch die Interne Revision (Teil 2)
Erste Finanzunternehmen haben nach Auffassung der Verfasser Ende 2024 die vollständige DORA-Compliance erreicht und sind noch mit Restarbeiten – wie Vervollständigung der Projektdokumentation – beschäftigt



Axel Becker, Maria Dzolic

Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind. Wir stellen Ihnen nun für die ab 2025 geplanten Regelprüfungen, die nach Projektabschluss starten sollten, mögliche Prüfungsfragen zu DORA in Form von Checklisten dar, die als Hilfestellung bei den risikoorientierten Prüfungen genutzt werden können.

Die Interne Revision ist und war bei vielen Projektbegleitungen zur DORA-Umsetzung eingebunden. Aus den Erfahrungen der Autoren ergaben sich aufgrund der neutralen Feedbacks aus den einzelnen Projekten folgende Kerninformationen:

• Die Umsetzung ist anspruchsvoller als gedacht: Mit umfangreichen Gap-Analysen und zeitraubenden Qualitätssicherungen wurde teils viel Projektzeit verschenkt, die aktuell wieder einzuholen ist. (Eine vollständige Schulung über die gesamte Verordnung inklusive BaFin-Umsetzungshinweisen kann zwei Wochen dauern. Die Verfasser haben hierzu 13 Schulungen mit 1.900 PowerPoint-Folien erstellt.)

• DORA war ab dem 17. Januar 2025 anzuwenden. Es gibt nach Informationen der BaFin für einzelne Teile keinen zeitlichen Aufschub, das heißt, alle kritischen/wichtigen IT-Dienstleister waren vollständig bis 17. Januar 2025 in das Informationsregister einzupflegen. (Zugänge hierzu konnten bereits im Sommer 2024 beantragt werden.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2025, Seite 18 bis 27) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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    In Zeiten stetiger technologischer Innovation stehen Unternehmen vor der Herausforderung, bürokratische Hürden zu überwinden, um die Vorteile der Digitalisierung voll auszuschöpfen. Die zentrale Frage lautet, ob Unternehmen durch Digitalisierung effizient ihre Bürokratie abbauen können, oder ob eine Reduzierung der Bürokratie Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung ist. Wie kann die Interne Revision als strategischer Partner zur Erreichung dieses Ziels beitragen? Entdecken Sie die Möglichkeiten, wie Unternehmen eine Balance zwischen IT-Compliance und Effizienz finden können, um ihre digitale Transformation voranzutreiben.

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    Wissen Sie, dass jedes Wort wirkt? Der Schlüssel zu einer gelingenden Kommunikation - auch und gerade in der Internen Revision - ist der bewusste Umgang mit der Sprache. Präsenz, Klarheit und Wertschätzung sind hierbei essenzielle Größen.

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    In einer immer komplexeren und stärker regulierten Geschäftswelt ist die Interne Revision ein entscheidender Baustein für robustes Risikomanagement und effektive Kontrollprozesse. Die Global Internal Audit Standards (GIAS) bieten dabei einen klaren Rahmen, um diese Anforderungen weltweit einheitlich und auf höchstem Niveau zu erfüllen.

  • Interne Kontrollstrukturen & Umgang mit Risiken

    Interne Kontrollsysteme und die Rolle der Internen Revision in öffentlichen Institutionen werden in den letzten Jahren intensiv diskutiert. In öffentlichen Institutionen haben sich interne Kontroll- und Risikomanagementstrukturen in der Vergangenheit langsamer entwickelt als in privatwirtschaftlichen Institutionen. Als ursächlich dafür wird das häufig fehlende Insolvenzrisiko öffentlicher Institutionen angesehen.

  • LkSG: Durchführung von Risikoanalysen

    Dieser zweite Teil des Leitfadens zur Prüfung der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschäftigt sich mit der Einrichtung des Risikomanagementsystems, den Risikoanalysen, dem Beschwerdeverfahren, den Präventions- und Abhilfemaßnahmen, der Dokumentation und der Berichtspflicht. Die Veröffentlichung des ersten Teils erfolgte in der vorherigen Ausgabe 5/2024 der ZIR.

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