Dem Begriff der Nachhaltigkeit auf der Spur
Prüfungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle: Nachhaltigkeit ist kein Trendthema
Bereits 2020 hat sich die EFK Gedanken gemacht, welche Grundhaltung sie zu Prüfungen in diesem Bereich einnehmen und welchen Ansatz sie verfolgen will
Brigitte Christ
Kaum ein Wort wird derzeit so gern und inflationär verwendet wie der Begriff der Nachhaltigkeit. Es scheint das Zauberwort für jeden Lebensbereich zu sein – von der Ernährung über den Tourismus bis zur Wirtschaft, von der Kleidung über die Landwirtschaft bis zu Geldanlagen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle schreibt sich auf die Fahne, aktuelle Entwicklungen frühzeitig mit ihren Prüfungen zu adressieren, um so einen Wertbeitrag für Verwaltung, Politik und Bevölkerung zu erzielen. Sie darf Sie darf aber nicht blind jedem Trend hinterher rennen. Wie gut gelingt ihr das beim Thema der Nachhaltigkeit?
Die Antwort auf die obige Frage lautet: Besser als man denkt! Googelt man bei den publizierten Berichten der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) erscheint eine Vielzahl an Treffern. So hat die EFK zum Beispiel das Ressourcenprogramm und die Ressourceneffizienzbeiträge für eine nachhaltigere Landwirtschaft beim Bundesamt für Landwirtschaft, die Nachhaltigkeit von Projekten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik beim Staatssekretariat für Wirtschaft geprüft.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 3, 2024, Seite 108 bis 109) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.