Risiken durch Fördervereine
Unterstützung von Krankenhäusern durch Fördervereine - Risiken und Prüfungsansätze
Wenn der Zuwendungsgeber zugleich als Anbieter von Leistungen auftritt und der Zuwendungsempfänger an Beschaffungsentscheidungen beteiligt ist, ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen strafloser Drittmitteleinwerbung und strafbarer Vorteilsannahme
DIIR-Arbeitskreis "Interne Revision im Krankenhaus"
Die Anlässe von Fördervereinsgründungen im Krankenhausumfeld sind vielfältig. Zentrale Ziele sind im Allgemeinen die Verbesserung der Patientenversorgung, die Förderung der Forschung und die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Diese Ziele können durch die Bereitstellung von materiellen und immateriellen Zuwendungen erreicht werden. Personen, wie zum Beispiel ehemalige Patienten und Prominente sowie Unternehmen können durch Spenden die Arbeit eines Fördervereins unterstützen und damit zur Erreichung der Ziele beitragen. Somit können Unterstützungen durch Fördervereine eine Ergänzung zur regulären Krankenhausfinanzierung darstellen.
In diesem Artikel werden die häufigsten Risiken aus Fördervereinen für Krankenhäuser beschrieben und Prüfungsansätze aufgezeigt.
Fördervereine können in rechtlich selbstständiger oder rechtlich unselbstständiger Form gegründet werden. Rechtlich selbstständige Fördervereine sind im Vereinsregister eingetragen und werden auf der Grundlage einer Satzung tätig. Es gibt darüber hinaus auch rechtlich unselbstständige Fördervereine, die im Außenverhältnis als eigenständige Organisationseinheit im eigenen Namen auftreten, jedoch im Innenverhältnis in größere Vereinsstrukturen beziehungsweise Dachorganisationen eingebunden sind. Im Krankenhausbereich kommen rechtlich unselbstständige Vereine im Allgemeinen nicht vor.
Die Förderung kann durch materielle oder immaterielle Zuwendungen erfolgen. Die materiellen Zuwendungen werden häufig für die Finanzierung von Ausstattungen, Personal und diversen Leistungen (Weiterbildungen, Veranstaltungen, Patientenbetreuungen und andere) verwendet.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 2, 2022, Seite 83 bis 89) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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