Anforderungen an ein Früherkennungssystem


Prüfung des Überwachungssystems gemäß § 91 Abs. 2 AktG
Kritische Analyse der Neufassung des IDW PS 340



Von Alexander Schmidt, Prof. Dr. Thomas Henschel

Mehrere vorangegangene Insolvenzen und Krisen von Unternehmen, ausgelöst durch fehlendes Risikobewusstsein und mangelnde Informations- beziehungsweise Kontrollprozesse, veranlassten den Gesetzgeber im Mai 1998 zu erstmaligen Formulierungen von Risikomanagementanforderungen im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Die deutschen Unternehmen wurden hiernach dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen und ein Überwachungssystem einzurichten, um den Fortbestand der Gesellschaft zu sichern und bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Etabliert wurde diese zentrale Forderung im § 91 II AktG.

Verdeutlicht werden sollte weiterhin, ein angemessenes Risikomanagement in Unternehmen zu installieren und dieses durch eine Interne Revision überwachen beziehungsweise prüfen zu lassen. Im § 317 IV HGB (IDW PS 340) wurde die Prüfung des Früherkennungssystems von Risiken festgelegt. Dieser Artikel befasst sich mit der Geeignetheit des IDW PS 340 n. F. für die Prüfungen eines Risikomanagementsystems.

Weiterhin wird erörtert, wie die Prüfung des Risikomanagements durch die Wirtschaftsprüfer in der Praxis anhand des IDW PS 340 a. F. erfolgt ist und ob sie grundsätzlich dazu geeignet ist, den geprüften Unternehmen ein funktionierendes und somit den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Risikomanagementsystem positiv attestieren zu können.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 4, 2021, Seite 182 bis 191) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.


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Im Überblick

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  • Umgang mit IT-Diagnosedaten

    Der nicht datenschutzgerechte Umgang mit IT-Diagnosedaten im internen IT-Betrieb oder beim externen IT-Dienstleister bedeutet ein gravierendes Datenschutz- und IT-Sicherheitsrisiko. Der Diebstahl eines Microsoft Master Key aus einem Crash-Dump für einen Angriff im Mai 2023 stellt dies unter Beweis.

  • Weg zu einer möglichst hohen Cyber Resilience

    Laut Forschern erfolgte 2021 alle elf Sekunden ein Ransomware-Angriff. Betroffen von solchen Angriffen sind nicht nur Unternehmen, sondern zunehmend auch Privatpersonen. Die Summe der weltweiten Kosten der Cyberkriminalität wird für 2021 auf die unglaubliche Summe von 5,5 Billionen Euro geschätzt.

  • Generative KI in der Internen Revision

    Mit der Intensivierung des Zusammenspiels zwischen Technologie und Geschäftsprozessen entwickelt sich die generative KI zu einem transformativen Faktor, insbesondere auch im Bereich der Internen Revision. Seit dem Aufkommen von ChatGPT im Jahr 2022 ist das Potenzial generativer KI-Modelle, die sich durch ihre Effizienz, Präzision und Innovation auszeichnen, in den Vordergrund gerückt.

  • Interne Revision & Franchisegeber

    Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems.

  • Auslagerungen im Aufsichtsrecht

    Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung.

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