Berichtspflichten gemäß CSRD
ESRS-konforme Implementierung der Wesentlichkeitsanalyse
Ausgewählte Fallstricke aus der bisherigen Praxis der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Dr. Josef Baumüller
Während gerade noch die letzte Berichtssaison der nichtfinanziellen Berichterstattung gem. Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu ihrem Abschluss gelangt, befassen sich zahlreiche europäische Unternehmen bereits mit den Vorbereitungen für die Erstanwendung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese geht mit einem neuen Anspruchsniveau an die zukünftig vorzulegenden Nachhaltigkeitsberichte einher. Das "Herzstück" der Berichtspflichten gem. CSRD stellt dabei ein Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit dar, dessen Operationalisierung zumeist am Anfang eines Implementierungsprojekts steht. Die Qualität, mit der dies gelingt, bestimmt maßgeblich auch die Nützlichkeit der daran knüpfenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der vorliegende Beitrag skizziert vier praxisrelevante Fallstricke, mit denen sich Unternehmen dabei konfrontiert sehen, und zeigt mögliche Lösungsansätze auf.
Bereits die Berichtspflichten gem. NFRD beruhten auf einem Wesentlichkeitsgrundsatz als zentrales Prinzip, auf dessen Grundlage Unternehmen die für ihre nichtfinanzielle Berichterstattung geforderten Inhalte festlegen sollten. Dieser Grundsatz erwies sich schnell als höchst auslegungsbedürftig, eine zufriedenstellende Klärung in der Literatur oder über weitere Initiativen der EU-Kommission ist allerdings nicht gelungen. Dies war ein wesentlicher Grund dafür, dass die Erarbeitung einer neuen Richtlinie als notwendig erachtet wurde – was zur Verabschiedung der CSRD im Jahr 2022 führte.
Als ein zentraler Neuerungsaspekt wird erstmals der auch dort vorgesehene Wesentlichkeitsgrundsatz näher spezifiziert und inhaltlich als "doppelte Wesentlichkeit" besonders ambitioniert gestaltet .Die Operationalisierung dieses in der CSRD selbst abstrakt beschriebenen Wesentlichkeitsgrundsatzes erfolgt im Rahmen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Standards werden mit der CSRD im europäischen Bilanzrecht verankert und konkretisieren die Berichtspflichten, die Unternehmen im von der CSRD festgelegten Anwendungsbereich zu erfüllen haben.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2024; Seite 78 bis 83) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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