Abschlussprüfung bei PIEs
Stärkung der Unabhängigkeit von Non-PIE-Abschlussprüfern
Ergebnisse einer Befragung von Wirtschaftsprüfern und Aktionären
Prof. Dr. Reiner Quick, Luca Krones, Nicolas Pappert
Bilanzskandale lösen regelmäßig Gesetzesreformen aus, die auch Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers umfassen. Hierzu konzentrieren sich Reformgeber zum einen primär auf tradierte Maßnahmen wie die externe Pflichtrotation oder Beschränkungen bei der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen, zum anderen auf Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIEs). Weitere Maßnahmen oder Prüfungen bei Non-PIES werden hingegen häufig vernachlässigt. Zur Schließung dieser Lücke stellt der vorliegende Beitrag die Ergebnisse einer Befragung von Wirtschaftsprüfern und Aktionären vor.
Jahresabschlüsse und Lageberichte dienen der Informationsversorgung von Stakeholdern. Sie sollen einen Abbau bestehender Informationsasymmetrien herbeiführen. Dabei besitzt das Management von Unternehmen einen Informationsvorsprung gegenüber Dritten, die die Tätigkeiten und Absichten des Managements nicht vollständig überblicken und kontrollieren können. Die Gefahr, dass das Management diese Informationsvorteile zulasten der Stakeholder ausnutzt, soll durch Abschlussprüfungen verringert werden.
Diese münden in ein Urteil über die Normenkonformität von Jahresabschluss und Lagebericht. Damit erhöhen Abschlussprüfungen die Glaubwürdigkeit der Rechnungslegung, reduzieren mit Informationsasymmetrien einhergehende Kosten und tragen so zur Effizienz von Kapitalmärkten bei. Diese Funktion kann die Abschlussprüfung allerdings nur erfüllen, wenn sie mit hinreichend hoher Qualität durchgeführt wird.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2022; Seite 25 bis 29) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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