Corporate Governance: Aktuelle Rechtsprechung
Beurkundungspflichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses
Bis zu einer Stellungnahme des BGH bleibt wohl keine andere Option, als die Beurkundung entsprechender Gesellschafterbeschlüsse vorzunehmen
Zusammengestellt und kommentiert von Dr. Denis Gebhardt
Im Folgenden werden für die Unternehmensführung bedeutsame Entscheidungen besprochen. Im ersten Fall geht es um die Beurkundungspflichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses. Für die Rechtsform der AG besteht Klarheit. Aber wie sieht es bei Beschlüssen von GmbH-Gesellschaftern aus? Hier bedarf es einer Stellungnahme des BGH. Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist Gegenstand des zweiten Falls, der eine besondere Konstellation zugrunde liegt: Darf der Betriebsrat einer deutschen Tochtergesellschaft mitbestimmen, wenn die Maßnahme auf Konzernebene im Ausland getroffen wurde?
Der dritte Fall behandelt die Frage, ob es sich bei Gesellschafterlisten um eine Eintragung im Handelsregister handelt und vom Registergericht eine Herausnahme der Liste gefordert werden kann, sollte darin ein Fehler vermutet werden.
Es besteht weiterhin ein Meinungsstreit darüber, ob Beschlüsse von GmbH-Gesellschaftern zur Zustimmung des Verkaufs des wesentlichen Gesellschaftsvermögens beurkundungspflichtig sind. Für die Rechtsform der AG existiert insoweit eine klare Regelung in § 179a AktG, wonach ein zu beurkundender Beschluss zu fassen ist. Der BGH hat zwar in einem Urteil vom 8.1.20191 ("Januar-Entscheidung") festgehalten, dass die Regelung des § 179a AktG nicht analog auf die GmbH anwendbar ist.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2022; Seite 21 bis 24) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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