Frauenquote und Unternehmensperformance
Analye der Gleichstellung aus Kostenperspektive
Frauenquote bei Unternehmen, die dem FüPoG unterliegen, um 8 Prozent höher als bei denen, die dem Gesetz nicht unterliegen
Prof. Jan-Hendrik Meier
Seit Januar 2016 sieht das Führungspositionengesetz (FüPoG) für bestimmte Unternehmen eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent im Aufsichtsrat vor. Im vorliegenden Beitrag werden die ökonomischen Folgen dieser Gesetzgebung für die betroffenen Unternehmen untersucht. Es werden ein Überblick über die bestehende Literatur gewährt und Forschungshypothesen abgeleitet. Außerdem werden die angewandte Methodik und die Datengrundlage der diesem Beitrag zugrundeliegenden Untersuchung erläutert. Die Ergebnisse werden schließlich vorgestellt und diskutiert.
Seit dem Bekanntwerden zahlreicher Corporate-Governance-Skandale stellen sich Politik, Gesellschaft und Wirtschaft die Frage, ob diese Skandale durch eine höhere Vertretung von Frauen in den Direktorien hätten vermieden werden können. Aus diesem Grund, aber auch um allgemein die Gleichstellung von Frauen zu fördern, wurden in zahlreichen Jurisdiktionen Gesetzesnovellen implementiert, um der vorherrschenden Unterrepräsentation von Frauen in Führungsetagen entgegenzuwirken. So haben u. a. Länder wie Norwegen, Spanien und Frankreich gesetzliche Geschlechterquoten eingeführt.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2022; Seite 30 bis 37) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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