Strafverfolgung von Auslandsbestechung


Deutschland muss Auslandsbestechung entschlossener bekämpfen
Defizite bestehen insbesondere durch fehlendes Unternehmensstrafrecht, keine generelle Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen und unzureichenden Schutz von Hinweisgebern



Angesichts der Veröffentlichung bisher öffentlich unbekannter Fälle von Auslandsbestechung deutscher Unternehmen fordert die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. die Deutsche Bundesregierung auf, zügig gesetzgeberische Konsequenzen zu ziehen.

Dazu sagte Angela Reitmaier, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Deutschland als drittgrößtem Exportland kommt bei der Strafverfolgung von Auslandsbestechung eine besondere Verantwortung zu. Korruption im Exportgeschäft untergräbt eine saubere öffentliche Verwaltung und einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb. Das hemmt die Entwicklung von Staaten weltweit. Die Strafverfolgung der Auslandsbestechung wird in Deutschland vor allem durch ein fehlendes Unternehmensstrafrecht untergraben. Es gibt keine wirkungsvollen Sanktionen und es liegt noch immer im Ermessen der jeweiligen Staatsanwaltschaft, ob überhaupt Ermittlungen eingeleitet werden – das kann nicht sein. Die Ampel kann zeigen, dass sie es ernster meint als die Große Koalition und zügig ein Gesetz auf den Weg bringen.

Nach der neuen Empfehlung der OECD zur Bekämpfung von Auslandsbestechung vom November 2021 sollen Sanktionen nicht nur wie bisher abschreckend, wirksam und verhältnismäßig sein, sondern zusätzlich auch transparent. Deshalb ist es wichtig, dass das neue Unternehmensstrafrecht Transparenz auch bei Verfahrenseinstellungen ermöglicht und nicht einfach die Regelung bei Einzelpersonen übernimmt, die aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Transparenz nicht zulässt. Generell sollten alle Entscheidungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften in Fällen von Auslandskorruption veröffentlicht werden. Die Daten, die der OECD übermittelt werden, sollten die Sachverhalte ausreichend darstellen und öffentlich verfügbar gemacht werden. Eine weitere Baustelle, die die Bundesregierung zügig angehen muss, ist der unzureichende Schutz von Hinweisgebern. Hier hat die EU-Kommission gegen Deutschland wegen der nicht fristgerechten Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet."

Hintergrund
CORRECTIV, Ippen Investigativ und WELT haben Akten zu mehr als 80 Verfahren zu Auslandsbestechung ausgewertet, die deutsche Staatsanwaltschaften zwischen 2015 und 2021 geführt haben. Aus den Unterlagen gehe hervor, dass Auslandsbestechung häufig lediglich mit Geldauflagen gegen die involvierten Manager geahndet wird. Ein Großteil der Fälle sei in Deutschland bisher nicht bekannt.

Derzeit werden Unternehmen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz belangt, das eine Bußgeldzahlung von maximal 10 Millionen Euro bei Vorsatz und 5 Millionen Euro bei Fahrlässigkeit vorsieht und es in das Ermessen der Staatsanwaltschaft stellt, ob sie gegen Unternehmen überhaupt Ermittlungen aufnimmt. Dies hat dazu geführt, dass Deutschland zwar gegen eine beträchtliche Zahl von Einzelpersonen Sanktionen verhängt hat, nicht aber auch annähernd in demselben Verhältnis auch gegen Unternehmen.

Im aktuellen "Exporting Corruption"-Report von Transparency International von 2020, der auswertet, wie gut ein Land gegen Bestechung durch seine Unternehmen im internationalen Geschäftsverkehr vorgeht, wurde Deutschland vor diesem Hintergrund zum ersten Mal seit Einführung dieser Berichterstattung vom Status "aktive Verfolgung" auf "moderate Verfolgung" herabgestuft.
(Transparency: ra)

eingetragen: 16.03.22
Newsletterlauf: 17.05.22

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Standards für ethische KI in Europa setzen

    Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.

  • Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.

  • Mitteldeutschland vernetzt sich im Datenschutz

    Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen