Persönlichkeitsrechte besser schützen


Software "CAM" der Prof. Schumann GmbH erfüllt "Mindestanforderungen an den Datenschutz im Credit Management"
Schutz der Persönlichkeitsrechte, die durch eine Kreditwürdigkeitsprüfung berührt sind


(08.06.10) - Als Reaktion auf die aktuelle Bundesdatenschutznovelle hat der Verein für Credit Management (VfCM e.V) die "Mindestanforderungen an den Datenschutz im Credit Management (MaDiC)" definiert. Der "Credit Application Manager" (CAM), eine Kreditmanagement-Software der Prof. Schumann GmbH erfüllt die Anforderungen, die darin an eine technische Lösung gestellt werden.

Es gibt zwei Pole, zwischen denen sich der Datenschutz im Credit Management bewegt: Der Schutz der Persönlichkeitsrechte, die durch eine Kreditwürdigkeitsprüfung berührt sind, auf der einen und der Schutz der berechtigten Interessen eines Unternehmens auf der anderen Seite.

Die ab dem 1. April in Kraft getretenen Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben die Absicht, die Persönlichkeitsrechte besser zu schützen und das Informationsrecht der Betroffenen zu stärken. Die MaDiC des VfCM sollen Unternehmen als Leitfaden dienen, ihre bisherigen Kreditprozesse kritisch zu überprüfen.

Viele der formulierten Mindestanforderungen lassen sich durch reine Organisationsanweisungen regeln, so z. B. die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Weitere Anforderungen betreffen aber auch eine IT-Unterstützung der Prozesse. Eine gute Software kann diese neuen Anforderungen automatisch berücksichtigen.

Bei CAM werden alle Schritte der Datenübertragung und Beurteilung lückenlos dokumentiert und sind über eine Historie jederzeit einseh- und nachvollziehbar. Auch den Vertraulichkeits-Regelungen wird in CAM durch eine verschlüsselte Übertragung und ein genau definiertes Zugriffs- und Berechtigungskonzept entsprochen. Weiterentwicklungen, die für die Datenübertragung an Zahlungserfahrungspools notwendig waren, wurden bereits allen Kunden der Prof. Schumann GmbH kostenfrei zur Verfügung gestellt. (Prof. Schumann: ra)

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