Die Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt europäische Initiative zur Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontoführungsentgelten Verwendung einheitlicher Begriffe und die Bereitstellung von Glossaren zur Erklärung von Fachbegriffen
(30.11.11) - Die Deutsche Kreditwirtschaft spricht sich für eine europäische Selbstregulierung aus mit dem Ziel, mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontoführungsentgelten für Verbraucher herzustellen. Klare und verständliche Informationen über die Preise der Kontoführung sind für den Verbraucher eine wichtige Grundlage, um verschiedene Angebote zu vergleichen. Darüber hinaus tragen sie zu einem fairen Wettbewerb unter den Anbietern bei.
Die europäische Kreditwirtschaft (EBIC) hat der EU-Kommission einen konkreten Vorschlag für "Europäische Prinzipien zur Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontoführungsentgelten" unterbreitet. Die Prinzipien sehen unter anderem die Verwendung einheitlicher Begriffe und die Bereitstellung von Glossaren zur Erklärung von Fachbegriffen vor. Darüber hinaus werden dem Kunden künftig Informationen über die Preise der wesentlichen Kontoleistungen in einem einheitlichen Format angeboten. Ferner soll der Kunde die Möglichkeit haben, eine regelmäßige Übersicht über die im Rahmen der Kontoführung entstandenen Kosten zu erhalten.
Für die deutschen Verbraucher besteht mit dem Preisaushang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und der monatlichen oder quartalsweisen Kontoabrechnung bereits heute vollständige Transparenz über die Entgelte und Kosten der Kontoführung. Dementsprechend hatte eine 2009 im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführte Studie den deutschen Banken und Sparkassen ein hohes Maß an Transparenz bei Kontoführungsentgelten und leicht verständliche Preismodelle bescheinigt.
Mit der Umsetzung der Prinzipien würden alle europäischen Verbraucher von einem ähnlich hohen Standard profitieren. Die deutschen Banken und Sparkassen sind bereit, die "Europäischen Prinzipien" im Sinne der Verbraucher schnellstmöglich in die Praxis umzusetzen, sofern die EU-Kommission dem Vorschlag zustimmt. (Deutsche Kreditwirtschaft: ra)
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