Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes


Neues Beschäftigtendatenschutzgesetz: Datenschutzforum hat Angst vor Spionage durch den Arbeitgeber
Grüne und Piraten fordern mehr Datenschutz - Ein neues Gesetz müsse Fragen klären, nicht neue Unklarheiten schaffen


(28.10.11) - Der Arbeitnehmer wird immer gläserner. Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, soll in diesem Jahr das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz verabschiedet werden. Wissenschaftler, Anwälte und Parteienvertreter diskutierten auf dem AfA Datenschutzforum 2011 in Dresden den aktuellen Gesetzentwurf gemeinsam mit Betriebsräten aus ganz Deutschland. Dr. Patrick Breyer, Jurist, Datenschutz-Experte und Mitglied bei der Piratenpartei, kritisierte das Papier besonders deutlich: "Es muss ein Grundvertrauen zwischen Arbeitnehmer und -geber da sein!"

Dieses Vertrauen sieht er angesichts der geplanten Regelung des Datenschutzes gefährdet. Es könne nicht sein, dass Beschäftigte unter Generalverdacht stehen, erklärte auch die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Grünen: "Per Betriebsvereinbarung ein Gesetz unterlaufen – das geht so nicht."

Doch genau diese Möglichkeit sehe der derzeitige Entwurf mit seinen Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor. Demnach könnten auf diesem Weg in Zukunft auch weniger strenge Regelungen für den Datenschutz im Betrieb beschlossen werden. Dass Unternehmer ein Interesse am Privatleben ihrer Mitarbeiter haben, zeigt eine aktuelle Studie des Branchenverbands Bitkom. Demnach informiert sich gut die Hälfte (52 Prozent) aller Unternehmen bei der Auswahl neuer Mitarbeiter vorab im Internet über die Bewerber. Für die repräsentative Umfrage wurden 1.500 Geschäftsführer und Personalverantwortliche befragt.

Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Veranstalter des AfA Datenschutzforums, sagte: "Nicht die Daten der Beschäftigten werden durch den vorliegenden Gesetzesentwurf geschützt, sondern die Interessen der Arbeitgeber an der Überwachung ihrer Arbeitnehmer. Und das nunmehr im Bundesinnenministerium erstellte Änderungspapier wird wohlmöglich alles noch schlimmer machen."

Die geplanten Änderungen des BDSG ermöglichen Arbeitgebern eine einfachere Kontrolle ihrer Angestellten. Prof. Dr. Wolfgang Däubler von der Universität Bremen erläuterte, dass beispielsweise ungenügend geregelt sei, in welchen Bereichen und wann eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt sein soll. Auch der Zugriff auf private Daten des Arbeitnehmers sei nach seiner Einwilligung möglich. Aber "die Behauptung, dass diese Zustimmung freiwillig ist, geht an der Realität im Arbeitsleben vorbei", betonte Däubler. "Ich habe die Befürchtung, die Regierung Merkel möchte hier ihrer ‚sozialen Basis’ etwas Gutes tun", vermutet Däubler mit Hinweis auf deutsche Manager, die von der Regierung bisher enttäuscht seien. Er sieht dem BDSG mit Sorgen entgegen: "Ein neues Gesetz muss Fragen klären, nicht neue Unklarheiten schaffen. Es wird Jahre dauern, bis die Rechtslage wieder so klar sein wird, wie sie es heute ist."

Dr. Stefan Brink, Referatsleiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz, sagte auf dem Datenschutzforum, es sei zunächst gut, dass es überhaupt ein Gesetz geben wird. Dies dürfe aber nicht von den vielen negativen Punkten in dem Entwurf ablenken. Er empfahl allen, die Probleme mit dem Datenschutz in ihrem Konzern haben, sich direkt an die Aufsichtsbehörden zu wenden: "Wir sind heute viel besser ausgestattet als noch vor fünf Jahren und können somit allen Beschwerden nachgehen." Deren Zahl habe sich in den vergangenen Jahren vervielfacht. Diesen Eindruck bestätigten auch die gut 150 erschienenen Betriebsräte aus ganz Deutschland, die der Einladung der Kanzlei AfA, Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, gefolgt waren. Neben negativen Erfahrungen im eigenen Unternehmen interessierte in Dresden aber vor allem, welche Möglichkeiten es gibt, die Änderungen beim Beschäftigtendatenschutz noch zu verhindern. Beate Müller-Gemmeke forderte daraufhin: "Stiften Sie Unruhe in ihrem Betrieb, stellen Sie Öffentlichkeit her!" (AfA Datenschutzforum: ra)

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