Healthcare Compliance-Schulung von MedInform am 24. Februar 2011 in Berlin Zusammenarbeit zwischen Medizintechnik-Unternehmen und medizinischen Einrichtungen
(13.01.11) - Die Grundlagen einer guten und transparenten Zusammenarbeit zwischen Medizintechnik-Unternehmen und medizinischen Einrichtungen vermittelt die "Healthcare Compliance-Schulung" von MedInform am 24. Februar 2011 in Berlin. Die Tagesveranstaltung informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Grundprinzipien einer Zusammenarbeit, über die Aufgaben eines Healthcare Compliance-Verantwortlichen sowie mögliche Risiken in der Praxis.
Neu im Schulungsprogramm sind Informationen zu Kongressorganisationen und für den ambulanten Bereich. Dabei geht es um § 128 SGB V und die neue Rechtsprechung zum § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr).
Das Thema "Healthcare Compliance" gewinnt für die MedTech-Unternehmen seit Jahren an Bedeutung. Denn für den medizintechnischen Fortschritt ist die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen sehr bedeutend. Wichtige Voraussetzung ist dabei, dass die Kooperationspartner über die Regeln und Grenzen informiert sind. Das im Training erworbene Wissen wird mit einem Abschlusstest überprüft, für den die Teilnehmer ein Zertifikat erhalten.
Referenten der Schulungsveranstaltung sind Prof. Dr. Hartwig Bauer, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, die Compliance-Verantwortlichen Manfred Mieskes von Johnson & Johnson und Nicolas Käller-Cox von Covidien, Rechtsanwalt Dr. Peter Dieners von Clifford Chance, sowie Joachim M. Schmitt und Björn Kleiner vom BVMed. (BVMed: ra)
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Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.
Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.
Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.
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