Vectoring auf der Zielgeraden


Bundesverband Breitbandkommunikation begrüßt wichtige Impulse der EU-Kommission zum Bestandsschutz beim Vectoring
Breko-Präsident Ralf Kleint. "Es wäre sehr wünschenswert, wenn die Bundesnetzagentur den Hinweisen der Kommission ebenso offen begegnet und durch deren Umsetzung auch für einen ausreichenden Bestandsschutz sorgt"

(23.09.13) - Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko e.V.) unterstützt die Vorschläge der EU-Kommission, den Bestandsschutz mit dem Vorliegen eines Ersatzprodukts zeitlich zu verknüpfen. Die Brüsseler Behörde hatte kürzlich ihre Stellungnahme zum Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Dabei griff die Kommission unter anderem die Forderung des Breko auf, den Bestandsschutz auf alle Investitionen auszudehnen, die bis zur Verfügbarkeit des beim Vectoring als Ersatz für die physikalische Entbündelung von der Telekom anzubietenden Bitstromprodukts von den Wettbewerbern getätigt werden.

Nach Angaben der Telekom wird ein derartiges Bitstromprodukt aber frühestens 2016 zur Verfügung stehen, nachdem der Ex-Monopolist die hierzu im NGA-Forum der Bundesnetzagentur gemeinsam entwickelte Standardisierung Ende 2012 überraschend aufgekündigt hatte.

Der aktuelle Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur sieht demgegenüber für solche Gebiete, in denen die Telekom mit einer parallelen Festnetzinfrastruktur, z. B. der Kabelnetzbetreiber, im Wettbewerb steht und Vectoring einsetzen möchte, eine Kündigungsmöglichkeit des Ex-Monopolisten bereits dann vor, wenn der Wettbewerber die VDSL-Leitung erst nach der kurz bevorstehenden formalen Veröffentlichung der Regulierungsverfügung bei der Telekom bestellt hat. Zwischen dem Zeitpunkt, bis zu dem ein Bestandsschutz gewährt würde und der Standardisierung des ersatzweise anzubietenden Bitstromprodukts würden danach mindestens zweieinhalb bis drei Jahre liegen, in denen eine erhebliche Investitionsunsicherheit zulasten der Wettbewerber bestünde.

Die EU-Kommission hat sich vor diesem Hintergrund dafür ausgesprochen, den Bestandsschutz und den qualifizierten Bitstromzugang zeitlich zu synchronisieren und alle Investitionen der Wettbewerber von der Kündigungsmöglichkeit auszunehmen, die bis zur Einführung des Bitstromprodukts getätigt worden sind.

"Die Beschlusskammer hat im Vectoring-Verfahren eine technisch, rechtlich und ökonomisch komplexe Thematik zügig und gründlich aufgearbeitet und schließlich im Dialog mit den Marktteilnehmern für den Fall des Erstausbaus eines Gebietes eine interessengerechte Lösung gefunden", resümiert Breko-Präsident Ralf Kleint. "Es wäre sehr wünschenswert, wenn die Bundesnetzagentur den Hinweisen der Kommission ebenso offen begegnet und durch deren Umsetzung auch für einen ausreichenden Bestandsschutz sorgt. Dies würde nicht nur zur notwendigen Investitionssicherheit beitragen, sondern dazu führen, dass Wettbewerber Investitionsentscheidungen in den VDSL-Ausbau vorziehen und so das Ausbautempo noch einmal deutlich beschleunigen." Mangels der heute noch nicht marktreif verfügbaren Vectoring-fähigen Endgeräte, mache es auch aus der technologischen Perspektive Sinn, die marktgetriebenen Investitionen abzusichern. (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

  • Mehr Wettbewerb für weniger Steuergeldausgaben

    Wie die öffentliche Verwaltung genau Steuermittel im Rahmen des öffentlichen Einkaufs einsetzt, darüber herrscht in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern seit Jahrzehnten Unklarheit. Das soll sich mit der Einführung sogenannter "eForms" ändern. Ab dem 25.10.2023 werden standardisierte Bekanntmachungsdokumente für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte europaweit verpflichtend. Die Nortal AG begleitet die Einführung in Deutschland von Beginn an.

  • Datenschutz-Wiki wieder online

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. betreiben seit Anfang Juli 2023 gemeinsam das Datenschutz-Wiki weiter.

  • Über ein EQS-System Missstände melden

    Die österreichische Bundesbeschaffung GmbH (BBG) verleiht der EQS Group ihr Partner-Siegel. Der Einkaufspartner der öffentlichen Hand nimmt damit die digitalen EQS-Hinweisgebersysteme in das BBG-Portfolio auf.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen