Viele Lebensmittel machen falsche Versprechungen


Potenziell irreführende Aussagen: Studie zu Gesundheitsversprechen auf Lebensmittelverpackungen
Lebensmittel mit vermeintlich gesundheitlichen Zusatznutzen liegen im Trend

(30.01.15) - Viele Lebensmittel werben mit Gesundheitsversprechen. Diese Health Claims oder Angaben wie "zuckerfrei" auf dem Etikett haben großen Einfluss auf das Kaufverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das belegt eine aktuelle Studie von Agrifood Consulting und der Universität Göttingen im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und des Projekts Lebensmittelklarheit. Ob die Versprechen auch eingehalten werden, hat ein Marktcheck der Verbraucherzentralen untersucht. Das Ergebnis: 63 Prozent der untersuchten Produkte locken mit potenziell irreführenden Aussagen.

Die Studie "Verbraucherwahrnehmungen von Lebensmittelverpackungen" des Projekts Lebensmittelklarheit zeigt: Für die Kaufentscheidung von Verbrauchern ist der erste Eindruck entscheidend. Informationen auf der Rückseite, wie die gesetzlich vorgeschriebene Zutatenliste oder Nährwertinformationen, haben kaum noch Einfluss auf die geweckten Erwartungen. Ein Beispiel: Den Hinweis "ungesüßt" oder "ohne Zuckerzusatz" verstehen über 90 Prozent der Verbraucher so, dass das Produkt keinen Zucker enthält. Über 50 Prozent der Befragten meinen, dass auch keine süßenden Zusatzstoffe (Zuckeraustauschstoffe, Süßstoffe) enthalten seien – ein Irrglaube. "Hersteller müssen bei der Kennzeichnung die Erwartungen der Verbraucher berücksichtigen. Um Produkte klar zu kennzeichnen, brauchen sie Informationen darüber, wie Verbraucher die Angaben verstehen", sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Marktcheck der Verbraucherzentralen
Ein Marktcheck zu Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln der 16 Verbraucherzentralen zeigt: Lebensmittel mit vermeintlichem gesundheitlichen Zusatznutzen liegen im Trend. Ihr Anteil am gesamten Lebensmittelumsatz liegt inzwischen bei fünf Prozent. In einer Gemeinschaftsaktion haben die Verbraucherzentralen bundesweit Lebensmittel mit Gesundheitsversprechen auf dem Etikett untersucht: Knapp die Hälfte (43 Prozent) der 46 begutachteten Produkte wirbt mit Health Claims, die aus Sicht der Verbraucherzentralen nicht zugelassen sind.

Auf 22 der 46 Produkte wurde der Wortlaut von Gesundheitsversprechen in seiner Bedeutung unzulässig verstärkt. Ein Beispiel: Aus der erlaubten Formulierung "trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei" wird "leisten einen wichtigen Beitrag zum Aufbau und der Funktionsfähigkeit der körpereigenen Abwehrkräfte". Diese Verfälschung ist laut europäischer Health-Claims-Verordnung nicht zulässig.
Schönfärberei auch bei Süßem und Fettem

Auch Vitamin- und Mineralstoffbeimischungen verpassen so manchem Lebensmittel ein gesundes Image. Bei über der Hälfte der geprüften Lebensmittel stammen die positiv hervorgehobenen Zutaten nicht aus dem Lebensmittel selbst, sondern wurden industriell zugesetzt. "Bei etwa jedem dritten Produkt wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt, obwohl die Health-Claims-Verordnung der EU klare Vorgaben macht", kritisiert Armin Valet, Lebensmittelreferent und Mitautor des Marktchecks bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

"Zu oft betreiben die Lebensmittelhersteller Schönfärberei auf dem Etikett", so Klaus Müller. Der vzbv fordert die Hersteller auf, sich auf zugelassene Gesundheitsversprechen zu beschränken. Außerdem dürfen nicht länger Produkte mit Health Claims versehen werden, die einen hohen Zucker- oder Fettgehalt aufweisen. Bei zehn von 33 Produkten, die im Marktcheck untersucht wurden, war dies der Fall. Nährwertprofile seien längst überfällig, die die Anforderungen an die Zusammensetzung von Lebensmitteln definieren, die Health Claims tragen dürfen. (vzbv: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Studien

  • Viele Schulen regeln den KI-Einsatz nicht

    Um schneller einen Aufsatz zu schreiben, die Antwort im Unterricht nachzuschlagen oder Ideen für das Kunstprojekt zu sammeln - Künstliche Intelligenz ist längst auch in vielen deutschen Klassenzimmern angekommen. Allerdings hat nicht einmal jede vierte Schule zentral geregelt, was dabei erlaubt und was verboten ist. Lediglich an 23 Prozent der weiterführenden Schulen gibt es zentrale KI-Regeln, die für die ganze Schule gelten.

  • Ein Fünftel wurde im Job zu KI geschult

    Mit KI die Mail formulieren, eine Hintergrundrecherche starten oder aus Gesprächsnotizen ein Protokoll erstellen - Künstliche Intelligenz kann im Job unterstützen, wenn man weiß wie. Ein Fünftel (20 Prozent) der Berufstätigen wurde deshalb von ihrem Arbeitgeber bereits im KI-Einsatz geschult. Bei weiteren 6 Prozent gibt es zwar entsprechende Fortbildungen, sie haben sie aber noch nicht wahrgenommen. Der großen Mehrheit von 70 Prozent der Beschäftigten wird allerdings keine KI-Fortbildungen angeboten. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

  • Mindestens ein Datenschutzvorfall

    The Business Digital Index (BDI), eine Initiative von Cybernews, hat die digitale Sicherheit von 75 EU-Institutionen untersucht. Das Ergebnis ist besorgniserregend: 67 Prozent der untersuchten Einrichtungen erhielten die Noten "D" oder "F" und gelten damit als "hohes" oder "kritisches" Risiko.

  • Überwachung und Compliance stets im Fokus

    Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) setzt die Bundesregierung einen Meilenstein für die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung. Ziel ist es, eine umfassende Datentransparenz - sowohl für Patienten als auch das medizinische Personal - zu schaffen, um die Qualität der Versorgung zu optimieren und Mitarbeitende im Healthcare-Sektor zu entlasten. Wie die Studie "Digitale Zwickmühle im Gesundheitswesen: Zwischen Innovationsdruck und Systemrisiken" von Soti jedoch zeigt, mangelt es in vielen deutschen Gesundheitseinrichtungen noch immer an den nötigen technischen Voraussetzungen, um diesem Anspruch in der Praxis auch wirklich gerecht zu werden. Für diese Erhebung wurden weltweit IT-Entscheidungsträger im Healthcare-Bereich befragt.

  • Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden

    Führungskräfte in Deutschland blicken mit wachsender Sorge auf ihr Haftungsrisiko bei Cyber-Schäden - für 88 Prozent sind Cyber-Attacken und für 86 Prozent Datenverluste das Top-Risiko für Manager 2025. Das zeigt der aktuelle "Directors' and Officers' Liability Survey" des Risikoberaters und Großmaklers Willis, einem Geschäftsbereich von WTW, und der internationalen Anwaltssozietät Clyde & Co. Außerdem zeigt die Studie, dass vielen Themen im Management Board nicht genug Zeit eingeräumt wird: 38 Prozent der befragten Führungskräfte in Deutschland sind der Meinung, dass im Vorstands- und Geschäftsführungskreis mehr Zeit für das Thema Cybersicherheit aufgewendet werden sollte. "Das ist ein deutliches Signal dafür, dass viele Unternehmen sich der Bedrohung zwar bewusst sind, sich ihr aber noch nicht ausreichend widmen", sagt Lukas Nazaruk, Head of Corporate Risk & Broking Deutschland und Österreich bei Willis.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen