Falschberatungen von Kreditinstituten


Schützen Beratungsprotokolle nur die Banken und nicht die Verbraucher?
Verbraucherzentrale Bundesverband fordert einen gesetzlichen Standard für die Beratungsdokumentation


(26.11.10) - Beratungsprotokolle der Banken und Sparkassen schützen angeblich nicht vor Falschberatungen. Vielmehr scheinen Geldinstitute sie einzusetzen, um die eigenen Haftungsrisiken zu minimieren. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Der vzbv fordert einen klaren, einheitlichen und verbindlichen Standard für die Beratungsdokumentation. "Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Protokolle Verbraucher effektiv schützen", erklärt Vorstand Gerd Billen.

Grundlage der Untersuchung sind 61 Beratungsprotokolle aus dem im August 2010 veröffentlichten Bankentest der Stiftung Warentest. Untersucht wurde damals die Qualität der Anlageempfehlung.

Die Auswertung der Protokolle ergab nun, dass sich diese nicht am Informationsbedarf der Verbraucher ausrichten:
>> In 59 Fällen wurde das Anlageziel nicht vollständig dokumentiert.
>> In keinem Fall wurden die finanziellen Verhältnisse des Anlegers vollständig erfasst.
>> In 59 Fällen wurden die Kenntnisse und Erfahrungen mit Finanzgeschäften nicht aussagekräftig erfasst.
>> In keinem Fall wurde die Risikobereitschaft des Anlegers aussagekräftig erfasst.
>> In keinem Fall wurde aussagekräftig erfasst, ob der Anleger die finanziellen Möglichkeiten hat, das gewünschte Risiko einzugehen.
>> In 58 Fällen wurden die Produktempfehlungen nicht aussagekräftig begründet.
>> In keinem Fall wurden die Provisionen, welche die Bank für die Vermittlung erhält, aussagekräftig offengelegt.

Dagegen zeigte die Untersuchung deutlich, dass die Banken die Protokolle einsetzen, um ihr Haftungsrisiko zu minimieren: In 49 Fällen enthielten die Protokolle Klauseln zur pauschalen Haftungsfreizeichnung.

Gesetzliche Ziele werden nicht erreicht
Fazit:
Die Protokolle erfüllen derzeit nicht das Ziel, Klarheit über den Inhalt des Beratungsgesprächs zu schaffen und Verbrauchern damit ein Beweismittel an die Hand zu geben, um bei Bedarf Schadensersatzansprüche durchzusetzen. "Mehr Sorgfalt in der Finanzvermittlung wird es nur geben, wenn die Anbieter fürchten müssen, für Falschberatungen auch belangt zu werden", kritisiert Billen. Hierfür ist es erforderlich, dass das Bundesfinanzministerium und die Finanzaufsicht einen einheitlichen und verbindlichen Standard für die Beratungsprotokolle vorgeben und erläutern, wie dieser umzusetzen und zu überwachen ist. Das Wertpapierhandelsgesetz gestattet eine derartige Konkretisierung per Verordnung.

Verbraucherzentralen sammeln Beratungsprotokolle
Die Verbraucherzentralen wollen den Umgang der Anbieter mit Beratungsprotokollen weiter im Blick behalten. Die Verbraucher können sie dabei unterstützen, indem sie ihre Erfahrungen schriftlich schildern und diese zusammen mit Kopien der Protokolle den Verbraucherzentralen zuleiten. Alle Zuschriften werden vertraulich behandelt. Die Sammlung erfolgt zentral über die Verbraucherzentrale Baden Württemberg, Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Studien

  • Detaillierte Einblicke in die Gehaltsstrukturen

    APSCo (Association of Professional Staffing Companies) Deutschland veröffentlicht den ersten umfassenden Gehaltscheck für die Staffing-Branche und schafft damit eine wichtige Grundlage für mehr Gehaltstransparenz. Die Ergebnisse unterstützen Staffing-Unternehmen in ihrer Vorbereitung auf die bevorstehenden Anforderungen der EU-Richtlinie zur Gehaltstransparenz, die ab 2026 verpflichtend wird.

  • Gute Bedingungen für GenAI-Anwendungen

    Ein Großteil der weltweiten KI-Investitionen fließt in den Finanzsektor. 2023 wurden in der Branche 87 Milliarden US-Dollar in KI investiert - deutlich mehr als im Gesundheitswesen (76 Milliarden) oder in der Telekommunikations- und Medienbranche (75 Milliarden).

  • 9 Prozent der Unternehmen nutzen generative KI

    Die deutsche Wirtschaft nimmt bei Künstlicher Intelligenz Fahrt auf. Erstmals beschäftigt sich mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Unternehmen mit KI. Jedes fünfte Unternehmen (20 Prozent) nutzt bereits KI. Vor einem Jahr waren es erst 15 Prozent, 2022 nur 9 Prozent. Mehr als jedes Dritte (37 Prozent) plant oder diskutiert derzeit den KI-Einsatz, nach 28 Prozent 2023 und 25 Prozent 2022.

  • Studie zu Lieferkettengesetzen

    Für neun von zehn Unternehmen in Deutschland ist Personalmangel die größte Hürde bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Das zeigt eine neue Studie der EQS Group in Zusammenarbeit mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach. Während Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich nur ein geringes Risiko für LkSG-Verstöße sehen, schätzen sie dieses bei ihren mittelbaren Lieferanten deutlich höher ein.

  • Unternehmen evaluieren Krisenmanagementpläne

    Das Business Continuity Institute (BCI) hat seinen aktuellen Crisis Management Report 2024 veröffentlicht. Untersucht wurde der globalen Status des Krisenmanagements im vergangenen Jahr. Der von F24 gesponserte Report stützt sich auf Umfragen und strukturierte Interviews mit leitenden Resilienz-Experten und ermöglicht dadurch detaillierte Einblicke in den aktuellen Stand des Krisenmanagements.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen