Datenschutz und Dokumentation


Ergebnisse des "TÜV SÜD Datenschutzindikators": Gute Dokumentation lässt Rückschluss auf gute Organisation zu
Unternehmen müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen, wenn sie gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen



Für den Schutz personenbezogener Daten brauchen Unternehmen sowohl eine gute allgemeine Dokumentation von Prozessen als auch eine strukturierte sowie fachkundige Organisation, um diesen zu realisieren. Damit stellen sie sicher, dass sie nicht gegen das Gesetz verstoßen und hohe Strafen riskieren. Die korrelierte Auswertung des "TÜV SÜD Datenschutzindikators" (DSI) zeigt, dass Unternehmen, die bei der Dokumentation gut aufgestellt sind, zu 80 Prozent auch eine gute Datenschutzorganisation haben.

Zwar verfügen nur rund 30 Prozent über aktuelle Verfahrensübersichten und ein öffentliches Verfahrensverzeichnis. Sind aber Richtlinien und Dokumentation vorhanden, dann wird auch die Datenschutzorganisation des Unternehmens als gut bezeichnet. Grundsätzlich schneiden die Unternehmen bei der Organisation gut ab: 70 Prozent der Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benötigen haben diesen auch schriftlich bestellt, 55 Prozent ziehen ihn immer aktiv hinzu und 72 Prozent verpflichten ihre Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis. Bei der Schulung der Mitarbeiter gibt es allerdings noch Nachholbedarf: Nur 33 Prozent kümmern sich regelmäßig darum.

"Ein Zeichen für eine schlechte Organisation ist, wenn kein Datenschutzbeauftragter (DSB) bestellt ist, obwohl mehr als neun Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind", erklärt Rainer Seidlitz, Datenschutzexperte der TÜV SÜD Sec-IT GmbH. "Denn so fehlt ein wichtiges Instrument für ein gutes Datenschutzmanagement."

Außerdem müssen Unternehmen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen, da sie gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Noch gravierender können die Konsequenzen sein, wenn ein bestellter DSB nicht aktiv zu datenschutzrelevanten Fällen hinzugezogen wird. Erhebt oder verarbeitet ein Unternehmen beispielsweise personenbezogene Daten unbefugt, die nicht allgemein zugänglich sind, kann ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro erhoben werden.

Die Trendfrage zeigt, dass nur etwa ein Drittel der Befragten auf die Datenschutzvereinbarungen des Anbieters achten, wenn sie PC-Software, Smartphone-Apps und Online-Dienste nutzen. 44 Prozent achten manchmal darauf und die restlichen Befragten so gut wie nie oder nie. Diese Ergebnisse zeigen, wie wichtig es ist, den DSB aktiv für alle Unternehmensaktivitäten einzusetzen, die den Datenschutz betreffen. Der TÜV SÜD DSI wurde im Juli 2014 von der TÜV SÜD Sec-IT GmbH, unterstützt durch die LMU München, vorgestellt. (TÜV SÜD: ra)

eingetragen: 30.06.16
Home & Newsletterlauf: 10.08.16

TÜV Süd: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Studien

  • Detaillierte Einblicke in die Gehaltsstrukturen

    APSCo (Association of Professional Staffing Companies) Deutschland veröffentlicht den ersten umfassenden Gehaltscheck für die Staffing-Branche und schafft damit eine wichtige Grundlage für mehr Gehaltstransparenz. Die Ergebnisse unterstützen Staffing-Unternehmen in ihrer Vorbereitung auf die bevorstehenden Anforderungen der EU-Richtlinie zur Gehaltstransparenz, die ab 2026 verpflichtend wird.

  • Gute Bedingungen für GenAI-Anwendungen

    Ein Großteil der weltweiten KI-Investitionen fließt in den Finanzsektor. 2023 wurden in der Branche 87 Milliarden US-Dollar in KI investiert - deutlich mehr als im Gesundheitswesen (76 Milliarden) oder in der Telekommunikations- und Medienbranche (75 Milliarden).

  • 9 Prozent der Unternehmen nutzen generative KI

    Die deutsche Wirtschaft nimmt bei Künstlicher Intelligenz Fahrt auf. Erstmals beschäftigt sich mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Unternehmen mit KI. Jedes fünfte Unternehmen (20 Prozent) nutzt bereits KI. Vor einem Jahr waren es erst 15 Prozent, 2022 nur 9 Prozent. Mehr als jedes Dritte (37 Prozent) plant oder diskutiert derzeit den KI-Einsatz, nach 28 Prozent 2023 und 25 Prozent 2022.

  • Studie zu Lieferkettengesetzen

    Für neun von zehn Unternehmen in Deutschland ist Personalmangel die größte Hürde bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Das zeigt eine neue Studie der EQS Group in Zusammenarbeit mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach. Während Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich nur ein geringes Risiko für LkSG-Verstöße sehen, schätzen sie dieses bei ihren mittelbaren Lieferanten deutlich höher ein.

  • Unternehmen evaluieren Krisenmanagementpläne

    Das Business Continuity Institute (BCI) hat seinen aktuellen Crisis Management Report 2024 veröffentlicht. Untersucht wurde der globalen Status des Krisenmanagements im vergangenen Jahr. Der von F24 gesponserte Report stützt sich auf Umfragen und strukturierte Interviews mit leitenden Resilienz-Experten und ermöglicht dadurch detaillierte Einblicke in den aktuellen Stand des Krisenmanagements.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen